Die Israeliten-
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hältnisses alle Vorschriften abziclen, Gott es ist, der das Gesetz gibt,dessen Uebertretung straft nnd alle Schritte des Volkes vorzeichnet.Mag man auch die Verfassung der Kastenstaaten, namentlich solcher,in welchen die priesterliche Macht noch nicht durch Erhebung einerweltlichen Gewalt gebrochen war, wie die der Aethiopier und Aimno-„ier, als thcokratisch bezeichnen, so ist es doch die der Israeliten ineinem ganz andern und viel höheren Sinne. Führte man dort dasgeltende Gesetz auf göttlichen Willen zurück, so war bei der Vielheit,in welche der Begriff von Gott zerfuhr, auch kein Zusammenhang mitdem Wesen Gottes, von dem man eben keinen Begriff hatte, zu erkennenund für die mit Rücksicht auf Naturbedinguugcn geschaffene Ordnunghatte man in dem den göttlichen Willen darstellenden Willen des Priester-thums nur der Form nach eine Gewähr, so daß der Jrrthum, dem dieErkenntniß erlegen war, im Gebiete des Lebens und Handelns ein Reichder Lüge begründete. Bei den Israeliten ist es keine Priesterliche Herr-schaft, die ihre Satzungen mit einem vorgeblichen Ursprung aus gött-lichem Willen schützt und damit sich selbst die Herrschaft bewahrt, son-dern Gott selbst gibt das Gesetz dem Volke und errichtet erst in Folgedesselben und nur für die Verrichtungen, welche dem Menschen sein Ver-hältniß zu Gott gegenwärtig erhalten sollen, ein Priesterthum, das ohneAntheil an festem Besitze einen nur geistigen Vorzug genießt. Hier istkeine Verbindung von Priesterthum und Herrschergewalt und keine Ver-mischung religiösen und bürgerlichen Gesetzes, denn Moses und allenach ihm, vor denen das Volk, wie vor ihm, sich beugt, sind wederPriester noch Herrscher und bas religiöse Gesetz ist in der Art durchge-bildet, daß es zugleich die sogenannten bürgerlichen Verhältnisse regelt,wcßhalb die Scheidung von bürgerlichen und religiösen Verhältnissennicht einmal vorhanden ist, Den Kern der Verfassung oder, wie dieheilige Schrift sie nennt, des Gesetzes, bilden die zehn Worte, der De-kalog. Darin werden zwar der Form nach. nur Forderungen an denWillen gerichtet, aber die näheren und ferneren Erläuterungen stützendiese Forderungen auf etwas thatsüchlich Vorhandenes und sprechen alsomittelbar auch Erkenntnisse aus. Das Gesetz ist zugleich Lehre und dieLehre zugleich Gesetz und beide verpflichten gleichmäßig zum Glauben undzum Gehorsam. Wie sehr Gott auf beiden besteht, erweist sich währendder Wanderung an seinen Handlungen der Fürsorge und der Strafe.Im Gefolge dieses Theiles des Gesetzes ist das Ceremonialgesetz, dasdie Bestimmungen über die heiligen Handlungen, Orte, Zeiten, Gegen-stände und Personen enthält. Diese Bestimmungen dienen alle dazu,die Idee des einen Gottes auf mannichfache Weise zu verkörpern, dieVorkehrungen, die er für das auserwählte Volk getroffen und das Ziel,zu welchem er dasselbe und in ihm die Menschheit leitet, gegenwärtig