Die Phönicier.
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der unabhängiger staatlicher Verbände und die dadurch gegebene Unmög-lichkeit der Entwicklung despotischer Regierungen, waren dieser Richtungseiner Thätigkeit ebenso förderlich, als sie durch dieselbe wieder befestigtwurden. Im Gegensätze zu den großen Reichen des inneren Asienszeigt Phönicien ein reges individuelles Leben. Erfolgreiche Thätigkeitder Einzelnen in Gewerben und Handel förderte eine Selbstständigkeit,welcher gegenüber eine über die Kräfte der Unterthanen mit unbeschränk-tem Eigenwillen gebietende Herrschergewalt sich eben so wenig gestaltenkonnte, als einer solchen die Mittel zu ihrer Erhaltung zu Gebote ge-standen hätten. Daher erscheint die Königsgewalt in den phönicischenStädten als eine durch vornehme Geschlechter beschränkte und selbstdiesen stellt sich zuweilen die Masse des Volkes beschränkend oder feind-selig gegenüber. Daher hat Phönicien in der Geschichte des alte» Asiensauch nur die Nolle, sich fremden Eroberern, den Assyriern, Babyloniern,Persern gegenüber abwehrend zu verhalten und keine Kricgöthat hatden Namen irgend eines Königs einer phönicischen Stadt verewigt. Da-her sind die bedeutendsten Ereignisse, welche das Land im Ganzen be-troffen haben, in der Geschichte der benachbarten Reiche enthalten. Vonden inneren Vorgängen in den Städten ist aber um so dürftigere Kundeerhalten, als die Literatur des Volkes untergegangen ist und auchvon griechischen Schriften diejenigen, die sich ausdrücklich mit ihm be-schäftigten, verloren gegangen sind.
2. Die bedeutendsten der Städte waren in der Richtung von Nor-den nach Süden Aradus und das ihm auf einer Insel gegenüber gele-gene Antaradus, Tripolis, Byblus, Berytus, Sidon, Tyruö, das alteauf dem Festlande, das neue auf der nahen Insel Aca. Zwischendiesen lag eine Menge kleinerer, und die ganze dichte Reihe mußte vonder Seeseite her gesehen eine unbeschreibliche Vorstellung von der Thä-ligkeit und dem Reichlhumc des Volkes erregen. Die Verfassung dieserStaaten war im Wesentlichen eine aristokratische d. h. die Negierungs-gcwalt lag hauptsächlich in den Händen einer Anzahl erbberechtigterGeschlechter, deren Vorzug auf Stammesverhältnissen beruhte. Wenndessenungeachtet die meisten Städte erbliche Könige halten, so warendiese durch jene Geschlechter nicht minder beschränkt, alS es die ägypti-schen durch die Priestcrkaste waren. Das Gegengewicht zu ihrer Ge-walt bildete ein Rath. Nur in Tyruö findet sich vor der Zeit der Kö-nige eine aus zwei Personen bestehende oberste Behörde, die Suffeten.Den Königen zunächst standen Oberpricstcr, die in einzelnen Städtenund zu einzelnen Zeiten auch die königliche Würde besaßen. An manchenOrten mag sogar die Vereinigung beider Würden ursprünglich gewesensein, wie in den größeren asiatischen Staaten eine Zeit priestcrlicherNegierung der despotischen vorausging. Das dritte Element der Ver-