Urgeschichte.
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auf eigene Ansprüche verzichten. Hiermit waren dem Willen heilsameSchranken gezogen und dem Geiste reichlicher Stoff zum Nachdenken ge-liefert. In beiderlei Rücksichten verknüpfte sich mit der Berechnung desNutzens eine Anerkennung der Forderungen innerster menschlicher Naturund es wurden Gesetze der Sittlichkeit aufgestellt und dem Triebe nachWissen Befriedigung verschafft. Beides aber belebte auch das religiöseGefühl und half an Ausbildung der Formen, in welchen dasselbe sichaussprach. Alle diese Wege zusammen führten zu dem, was man Ci-vilisation und Cultur nennt. Bei der elfteren blieben die Völker stehen,bei welchen Bedürfniß und Nützlichkeit das höchste Ziel waren unddie andere wurde von denjenigen Völkern erreicht, bei welchendieses niedere Ziel zugleich mit höheren in einem Bewußtsein von mensch-licher Würde augestrebt wurde. Die Völker aber, welche keine dieserbeiden Stufen erstiegen, verharrten in bewußtloser Dumpfheit und spiel-ten nur eine passive Rolle oder wurden, wo ihre Wanderungen sie indie Nähe seßhafter Völker führten, gefährliche Feinde des geordnetenLebens, die immer von neuem zurückgewiesen werden mußten und, wennsie die Länder anderer Völker eroberten, daselbst die Lebensweise der-selben annahmen, um so, von den Besiegten besiegt, der Cultur entgegenzu reifen. Während die passiven Völker der Geschichte keinen Stoff bieten,sind die weidenden und wandernden für dieselbe bloß durch die vonihnen ausgehenden Störungen und Umgestaltungen im Gebiete anderervon Bedeutung. Das Nomadenleben erzeugt weder Erscheinungen,deren Andenken festzuhalten wäre, noch die Mittel zur Fortpflanzungder Erinnerung und stellt diejenigen, welche in ihm verharren, außer-halb des geschichtlichen Schauplatzes.
13. Wie in dem Ackerbauleben alle Cultur wurzelt, so haben sich,in ihm auch die Staatsverhältnisse gebildet. Ursprünglich konnten nur >die Familien geschloffene Vereinigungen von Menschen sein und ausihnen erwuchsen die Stämme. In der Familie war der Vater dasHaupt, das Anordnungen zu treffen und Streitigkeiten zu schlichten hatte.Sein Ansehen ging in den erweiterten Stämmen auf diejenigen über,welche durch Verwandtschaftsverhältniß seine Thätigkeit fortzusetzen be-rufen waren. Dies ist die patriarchalische Verfassung. Je bedeutenderdie Vermehrung der Familie war, desto mehr verlor sich daS Bewußt-sein des verwandtschaftlichen Zusammenhanges, aber das Bedürfniß desSchutzes, den die Vereinigung gewährte, erhielt mit ihr auch die Re-gierung, auf welcher ihre Dauer und ihre Stärke beruhte. Hieranwurde nichts geändert, wenn auch die Vereinigung über den Kreis derdurch gemeinsame Abstammung Verbundenen hinausging. Wenn einStamm ausgestoßene oder ausgeschiedene Glieder anderer Stämme anf-nahm oder fremde Stämme gewaltsam zum Anschlüsse nöthigte, so traten
Kiesel, Weltgeschichte. I. 2