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5 (1830)
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» gehalten 1ZZ8.

mit unmenschlichem Morden gegen die Bürger wüthen, die ganzeNatur durch ihre schändlichen Lüste beflecken, die ungestrafte Frei-heit des Verbrechens bestätigen, edle Wissenschaften ausrotten, dieKirchen zerfleischen. Das war der Zustand Rom's zur ZeitNero's und ähnlicher Tyrannen. So schändete der Teufel dieHarmonie der göttlichen Ordnung. Indessen ließ Gott dieselbenicht gänzlich vertilgt werden, sondern stellte sie bald darauf durchdie Ausrottung des Tyrannen wieder her. Wie aber jener Ty-rann das Werkzeug des die göttliche Ordnung erschütternden Sa-tans war, gleicher Maßen müssen sich alle Verächter der Gesetzeals Werkzeug des Satans empfinden, die der göttlichen Strafenoch anheim fallen müssen, wie Gott so oft androht, und wie dieBeispiele aller Zeiten darthun. Denn Gott, der Weltrichter, siehtes, und übergibt verbrecherische Menschen entweder der Obrigkeitzur Bestrafung, oder züchtigt sie selbst mit besondern furchtbarenStrafen. Keine Obrigkeit konnte dem Clodius Einhalt thun;endlich setzte Milo ihm Schranken. Den Antonius konnten we-der Gesetze, noch das Ansehen des Senats, noch die heiligstenVerträge abhalten, Bürgerkrieg zu erregen; so erwürgte denn die-ser Tyrann, nachdem er seinen Sieger vergeblich um sein Lebengefleht, und in seinem Elende auch die Königin Cleopatra sichentleiben gesehen hatte, sich selbst in furchtbarem Schmerze. Wirwollen nicht meinen, ihr Jünglinge, daß Solches durch Zufall alsogekommen, sondern daß es göttlicher Ordnung zu Folge geschehenist, welche auf diese Weise das rasende Beginnen solcher Men-schen rächet, die dem Gesetze Hohn sprechen, und die von ihmselbst gegründete Harmonie der menschlichen Gesellschaft stören.Darum haben wir nicht bloß in der Geschichte solche Beispieleaufzusuchen, sondern auch in der Gegenwart bietet das Leben un-zählige dar. Laßt uns also lernen die Gesetze achten, und bür-gerliche Zucht lieben und bewahren, in der Gewißheit, daß die,welche nicht gehorchen, nicht nur wider die Menschheit, son-dern wider Gott kämpfen, und in der uns umschließenden bür-gerlichen Verfassung gleichsam das von Gott erbaute Gebäudeuntergraben.

Doch ich will nun auch von dem andern Thcile, nämlichvom römischen Rechte, warum der Staat gerade dieses angenom-men hat, sprechen. Die jüdischen Gesetze waren für jene Nationausschließend gegeben, und können nicht mchrern Völkern ange-messen sein. Denn sie weisen bestimmten Familien bestimmteWohnsitze an, und verbieten, dieselben zu vertauschen. Das kann