herausgegebene Schrift.
9
das Vertrauen auf unverdiente Ecbarmung herrschte durchausStillschweigen. Daher war es nöthig, nicht nur die Lehre vomGlauben zu verkündigen, durch welchen Vergebung der Sündenum des Mittlers Christi willen, aus Gnaden empfan-gen, und durch welchen die wahre Anrufung angezündct wird,sondern cs mußten auch die Gemüther unterwiesen werden, da-mit nicht trügerischer Wahn von Aufzahlung der Sünden undGenugthuung den Glauben verdrängte. Es liegt aber unsere Ueber-zeugung klar in unfern Schriften vor. Jene nun stellen eine Aus-zählung als nothwendig dar, welche sie unbezwcifelt nicht einmalselbst zu leisten vermögen. Es ist aber die gewöhnliche Weise derHeuchler, Andern Lasten aufzulegcn, welche, wie Christus spricht,sie nicht mit dem Finger rühren. Sodann entstellen sie boshafterWeise einige Aussprüche Buccrs: Es würde, sprechen sie, keinUnterschied zwischen den Werken der Heiden und der Christensein, wenn sie allesammt fehlerhaft waren. Was bedarf cs solchesLarmcns? Wir lehren genau, wie der Gehorsam in den Wicder-gebornen um Christi willen angenehm sei, obgleich er unvoll-kommen sei, und stets in diesem Leben in den WiedcrgebornenSünden bleiben. Wir fügen lVich den Unterschied zwischen derTodsünde, oder der herrschenden Sünde, um welcher willen mander Gnade verlustig geht, und der nichtherrschenden, oder der cr-läßlichen Sünde, wie sie gewöhnlich heißt, hinzu. Doch ich geheüber diese Seite hinweg, da sie nur leere Schmähungen enthalt,die entweder Bosheit oder Unwissenheit des Schreibers verräth.Versteht er die Lehre von der Gerechtigkeit, so weiß er, daß un-sere Meinung richtig ist; versteht er sie nicht, so ist's Anmaßung,daß er sich zum Richter aufwirft.
In Ansehung der Genugthuungen erhebt er ein erbärmlichesGeschrei. Diese sucht er durchaus zu vertheidigen, behauptet, mitdeutlichen Worten sei die Genugthuung durch den Geist der Schriftausgedrückt, und vermengt Aussprüche des Cyprian mit Zeug-nissen der Schrift. Cyprian redet von einem Gebrauch seiner Zeit,nach welchem denjenigen, welche öffentliche Verbrechen begangenhatten, vor der Absolution entweder eine Büßung aufgelegt, oderein Verhör mit ihnen eingestellt wurde. Wenn sie um diese Ge-brauche streiten, so wissen sie ja, daß sie schon viele Jahrhundertenicht beobachtet worden sind. Nur der Schatten und Name istgeblieben. Wir haben aber hinlänglich wichtige und entscheidende Ur-sachen, diese Jrrthümcr in Bezug auf Genugthuungen zu rügen,die sie für Werke, welche zu leisten man nicht schuldig sei, er-