a. Alis dem 56o. , dafs in einer Ökonomie, in der die
Runkelrüben zum Bedarf einer Zuckerfabrikc von zweck-mäfsigem Belriebsumlang angebaut werden , daran! nur84 Morgen Brachacker zu verwenden lind. Da nundiefe Bracliackcrlläche auf bedeutenden Gütern, beyzweckdienlicher Localitiit, ohne alle Bedenklichkeit undNachlheil für andere Zweige üconomifcher fudullrie, aufden Rimkelrübenbau jährlich verwendet werden kann, be-fonders wenn die Güter aus mehrurn aneinander gren-zenden Vorwerkern oder Dominialien beftehen, wie esmeiitens der Fall bey bedeutenden Gütern ift, fo folgtdaraus, dafs in iliniieht des dazu jährlich zu beliim-menden Brachackers , der Bedarf einzelner Zuckerfabri-ken von zweckmafsigem Betricbsuinfang an Runkelrü-ben, ohne dafs der Ausführbarkeit etwas entgegen lieht,auf dem eignen Grund und Boden des ßeützers der Fa-brike erzeugt werden kann.
3. So geht aus dem 56i. §. hervor, dafs 3oMenfchcn, je-der in die 6 Monate von medio April bis medio Oclober,mit Ausfchlufs der letztem Hälfte des July und demMonat Auguft und September, in 96 Tagen bey demRunkelrübenbau die nöthigen Handarbeiten zu verrich-ten, hinreichend lind; um den Bedarf einer Runkelrü-benzuckerfabrike, die jährlich 10,000 Centn. Runkelrübenverarbeitet, zu erzeugen. Da es nun bey dem Belitz nuretwas bedeutender Güter, gar keine Schwierigkeit fin-det, 3o Menfchen zu Handarbeiten, befonders auf dieMonate aufzubringen , wo die anderen laudwirthfchaft-,lieben Gefchäfte, weder am häufigften noch am drin-gindflen find, fo ilt es wohl ausgemacht, dafs der Itun-keirilbenanbau, auf zu Anlagen von Zuckerfabrikenlieh eignenden Gütern, in Riicklichlnelimung auf diedazu erforderliche Handarbeit, ohne Schwierigkeit zubellreiten ift, und dafs der Mangel an arbeitenden Hän-den feiner Ausführbarkeit nicht im Wege wäre.
§. 563.
Aus dem vorftehenden §. folgt, dafs der Ausführbar-keit des Runkell übenanbaues, in dem zur iuländifchenProduktion des Zuckerbedarfs erforderlichen Umfang, ingar keiner Rücklicht llindernifle im Wege liehen.
<jj. 564.
Um auch einen unmittelbar auf Erfahrung gegründe-ten Beweis zu Hellen, dafs der Ausführung eines jälirli-