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kcn auf die jährliche Verarbeitung von 10000 Cenfner Run-kelrüben abzunelitnciir
I)a nun auf 1 Morgen nach §■ 54 g. 120 Ceiitner Run-kelrüben zu gewinnen flehen, io ift der Anbau von 84Morgen hinreichend um einer Zuckerfabrike von meifleii-theiis zweckmäisigfLem ßetriebsumfang das erforderlicherohe Material zu verfchalfen.
S- sei.
Ad §. h'i'j. IÄt. g. In dem hebentenAbrchiiitle habeich bewiefen, dafs zum Anbau eines Morgens Runkelrü-ben, und zwar durch Ausfieclien des Saamens, welche Artdes Anbaues die meide Handarbeit erfordert. , von medioApril bis medio October , alfo in einem Zeitraum von 6Monaten, ein Menfch 34 Tage IxTchali igt wird. DieleArbeitstage verLheile ieh dergcllalt, auf die G Sommermo-nate, dafs zum Ansliechen des Saamens 6 im April, zumJäten 8 im May, zum erftenBehacken und AusziehennebltNachpllanzen 9 im Jimy, zum zweyten Behacken 7 in dererften Hälfte July, und endlich zum Ausnehmeu der Run-kelrüben aus der Erde 4 im October, lallen. Zum An-bau von 84 Morgen mit Runkelrüben , durch AusJtecliendes Saamens, als der Art des Anbaues, die am meillenHandarbeit erfordert, lind alfo erforderlich im April 3 oMenfelien auf u'S Tage, im Juny 3 o Menfchen auf 25 Ta-ge, iin July und zwar in der erheii Hälfte 3o Menfchenauf 20 Tage, und im October 3o Menfchen auf 12 Tage.In der lclzlen Hälfte des July, im Augult und September,als der Zeit, wo die andern am meillen Handarbeit erfor-dernde landwirthichaflliche Geichäfte Vorfällen, entziehtalfo der iiunkelrübenbau folchen keine arbeitende Hände.
§■ 56a.
Aus dem, was ich in den vorftchenden vorgetra-gen habe, folgt das Final - Refuitat:
1. Aus den 548 . bis 55 g. dafs der in Schlehen zum Run-kelrübenbau zu bellimmende Acker, wenn aus diefenRüben der zum inländifchcn Bedarf erforderliche Roh-zucker erzeugt werden füll, io geringe im Verhältnifsdes Flächeninhalts der Provinz ausfällt, dafs diele Ak-kervevwendung im Verhältnifs des gelainmLen Flächen-inhalts von Schlehen der Ausführbarkeit des Runkel-rüben - Anbaues in dem zur inländilelu-i) Zuckerproduk-tion erforderlichen Umfang nicht enLgegen lieht.