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§. 45o.
Die eingcmaifchte Brühe von den abgekochten Run-kelrüben - Riickfländen (!er zum Haupt verlüch verwende-ten Runkelrüben verrielli durch ihren Bäuerlichen Ge-fchmack, dafs die Weingührung in derfelben ihren An-fang genommen. Die zur Gabl ung angelb Ute Brühe von1 Centner ganzer Runkelrüben halte auch bereits einenlauer liehen Gi fchmaek. ln der Brülle von den Riiben-Jtöpfen bemerkte man von der Galirung noch wenig odergar nichts. Die Brühe von der eingemaifchten MetalleLatte noch einen ganz fülsen Gelclimack.
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Da aufser der UnteiTuchung und Prüfung der viervcrlchicdencn zur Gahrung angefloliten Brühen nichtsveiler in dem Hauptgeschäfte vorgenommen werden konn-te, fo wurde der Reit des Tages noch dazu angewendet,die bey der Klärung und Eindickung des Runkeirübenfaf-tes erhaltenen Schaummallen und ßodenfälze einer chemi-lclieu Prüfung, in fofern diel'elbe zweckdienlich fcliicn,zu unterwerfen. Diele Prüflings verfuclie gefchahen infolgender Ordnung:
Der Schaum, welcher ficli in derKlärpfanno bey derKlärung des rollen Safles auf der Oberfläche bildete, er-hielt nach mehrmaligem Uebergiefsen mit Waller und nachder Trocknung dasjenige Ausielien, wie er in dem GlufoKo. l. lieh darllcllt *). Ein Pfand davon nafs gewogen,wog nach der Trocknung 2 Unzen 1 Quentchen i5 Gran.Bey dem Glühen über der Argaudfchen Lampe verhielt fickdiele Maile wie der durch blofse Säure vom Saft gefchie-dene EyweifsltolT, jedoch br.tufte iie mit Scliwefelfäure,obgleich nur ganz feirwach auf, weil ihr noch die roheüberllüllige Kreide aiihing, welche zur Operation des Klä-rens allgewendet wurde. Die Afche davon braullc mitSnlpcLeriäure liark auf. Aus der fillrirten Auilüfungfcliied ficli durch zugefetzte Scliwefelfäure Seienit ab.Im filtrum blieb einekohlige Subltanz, walirfcheinlichmitetwas Seienit vermilcht. Diefe ausgeglübte Malle belleiltallb ans Kalkerde, Seienit und etwas Kohle. Von dem
*) Dieter, fi> wie alte nachfolgende NaturalueHige wurden, wiefdl 011 bemerkt, der hochiten Behörde mit dem Protocoll vor—gelegt, eignen lieh aber nicht zur Miitheiluug in diefer Schrift.
Anmerkung des Verfaßen».,