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Vierte Abtheiinng.
Ueber die Verwendung der Biiclfiände der BunkelriibetuZuckerfabrikalion, zur VieiifuLteru/ig und Maßung.
§. 353 .
Zur unmittelbaren Verwendung als Vielifutter eignenUcIi zwar zwey verfchiedene Abfälle der hunkeiriibtn-Zuckerfabrikation, nänüicli die Rückhände der abgejnafs-ten Hüben als feiles Futter, und das Bachwuikr als Ge-tränk. So grol's aber der Nutzen diefer unmittelbarenVerwendung für die Aufnahme des Viehflandes werdenkann, ld ilt es in die Augen lallend, dafs diele Benulzungs-arl, obgleich mit gar keinem Kolienanfwand verbunden,doch niemals den VoiTheil bringen kann, den die in dererllen und zweyten Ablheilung diefes Abfchnitts angegebe-nen Benulzungsarten diefer Abfälle gewährt, und am we-nigften der im erften AbfcliniUe beichriebenen , weil beyfolcher , nachdem mail aus den Rüben - Rückhänden unddem Baehwailer in einem bedeutenden Werth flehende Er-zeugniüe gewonnen hat, die Bearbeitung diefer Ueber-hleibfel der Zuckerfabrikation zur Fütterung und Maihingdes Viehes noch fehl' anfehnliche Rückhände hinteriäfst,nämlich die gekochten abgcprefslen Rüben - Riickltändeund den Spiilig, der aulserd ein" in fo grofser Menge ge-wonnen wird, dafs die Aufteilung des Ganzen zu EiligSchwierigkeiten haben würde. Die unmittelbare Verwen-dung der Riickltände der roh abgeprefsten Runkelrübenund des Bachwail'ers zur Fütterung und Tränkung desViehes, würde alfo nur einzig und allein in dem Falleanzuralhen feyn, wo es dem inLtreHe des Ausführers derZuckorfabrikaLion angemelfencr wäre , bey Erfparung vonKoftenaufvvand und Arbeit, mit verhällnifsmäfsig wenigem,nach Abzug der Köllen bleibenden reinen Gewinn!!, dievorbenannten Abfälle der Znckerfabrikation zu verwen-den , als folclie durch gröfsern Koflenaufwand und mehrArbeit hoher iu reiner Nutzung zu bringen.