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Die europäische Zuckerfabrikation aus Runkelrüben, in Verbindung mit der Bereitung des Branntweins, des Rums, des Essigs und eines Caffee-Surrogats aus ihren Abfällen
Entstehung
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noch eine Zeitlarig forlgefetzt, und der Saamen, der nochnicht ganz reif war, erhält auf den Böden eine vollkom-mene Nachreife, wodurch fowohl an Menge, als an Gütedeflelben viel gewonnen wird, ßey diefer Art desAbirock-nens der auf Schnuren gereiheten faamentragenden Run-kelrüben behält die Luft einen beftändigen Durchzug zwi-lchen den Saamenftengeln, Ile faulen daher nicht und derSaamen wird nicht ilockig noch fchimmlicht. Die fehwa-chen Stiele, durch welche die Saamenkapfeln mit denfaamentragenden Stengeln verbunden lind, werden unterdiefen Umltäudcn fo dürre, und dabey fo brüchig, dafsdie Saamenkapfeln zum Theil von felbft, oder durch ge-ringe Erfchiitterung abfallen, und die nicht von felbft ab-fallenden lieh viel leichter abreiben lallen. Aus obigenGründen ilt diefes Verfahren zur Einfammlung des Saa-mens, nämlich die ganze Pflanze auszuziehen und auf derHänge an Schnuren angereiht zu trocknen, derjenigen fchrvorzuziehen, wo die faamentragenden Stengel einzeln ab-gefchnitten und getrocknet werden. Die von dem Saa-menltengel auf der Hänge zuerll. von felblt abfallendenSaamenkapfeln lind die greifsten , rciflten und volllländig-ften ; man thut daher wohl, folche zum Anbau der Run-kelrüben, durch einzelnes Ausltechen des Saamens, befon-ders aufzubewahren.

§. i36.

Die Trennung der Saamenkapfeln von den Saamen-Aengeln durch Abdrefclicn findet Schwierigkeiten. Sinddie Stengel fehl' abgetrocknet, fo zerfchlägt fie der Drelch-flegel in kleine Stücke, an welchen öfters die Saamen-kapfeln noch hängen bleiben ; diefe Kapfeln werden auchfelblt, wenn iie fehr trocken und deshalb fpröde fmd,zum Theil in Stücke zerfchlagcn. Sind hingegen die Sten-gel und der Saamen nicht recht trocken , fo fchlägt derDrefchilegcl die Kapfeln breit, zerfiückt zwar die Stengel,trennt fie aber nicht von dem Saamen. Ich gebe daherdem Abreiben des Saamens mit den Händen, ob es gleichlangwieriger ifl und mehr Menlcheii befcliäftiget, denVorzug vor dem gewöhnlichen Abdrefchen.

§. 107.

Der von den Stengeln durch Abreibcn derfelbcn ge-trennte brauchbare Saamen ifl mit den unreifen kleinen