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Zwölfter A b f c h n i 11.
Protocoll der amtlichen Untcrfnchung über die Runkeirü-Lenzuckerfabrikation, nach dem in der Cuncru lohenFabrik» jetzt, fefigefetzten Verfahren, welche durch ei-nen Allerhöchft königl. Befehl dem Kreispliyficus undAdjunct Collegii Medici et Sanitatis Herrn Ductor N e ti-li eck zu Steinau an der Oder »ufgetrageD wurde. j). 4o4.
Die dazu gehörigen fchriftlichen Beläge- 5a3.
Der furnmarifche , vom Kreisphyficus Neubeck über dieRefultate diefer Unterfuchuug an die höchfte Behördeabgcftatletc Bericht. §. 543-
Breyzchnter Abfchnitt.
Beantwortungen der über das Ganze der Runkelrübenzuk-kerfahrikation lieh ausbreitenden Fragen, die mir vontlem königlichen Uuterfuchungs - CommWarius Herrnu. f. w. Ncubeck in dem Unterfuchungsprotocoll§■ 5ai. aufgegeben wurden. §• 544.
a. Ilt der Runkclrübenhau in einem fo grofsen Umfang,als es die Zuckerfabrikation erfordert, wenn der in—lündifche Bedarf producirt werden foll, ausführbar? § a 546-'
b. Steht nicht zu befurgen, dafs der Getreidebau oder an-
dere Zweige wirthfchaftlichcr Induftrie durch den An-bau der zur Zuckerfabrikation erforderlichen Run-kelrüben Einfchräukungen erleiden werden? §. 565,'
c. In welchem Sclbltkoltcnpreis find die Runkelrü-ben , oder vielmehr der Theil der Runkelrüben an-zubaucn, der auf die Zuckcrfabrikation verwendet wird? §, 5-jz;
d. Auf wie hoch belaufen fich die Fabrikationskoften
des Zuckers, der Melafie, des Branntweins und desEffigs , wenn aus den Runkelrüben zugleich diele ver-fehiedenen Fabrikate gewonnen werden? fj. 5y3.
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