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Heinrich Heine : Gesammelte Aufsätze
Entstehung
Seite
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25g Wann ist Heinrich Heine geboren?

als er sich, wie sein Promotionsgesuch hervorhebt, mit denmeisten Schülern der ersten Lyzealklafse freiwillig sogar zumFelddienst erboten hatte. Es hätte sich auch gar nicht ge-lohnt, ihn gleich um zwei Jahre zu verjüngen, da ein Jahr,also der Geburtstag vom 13. Dezember 1798, hinreichte, ihnunter das landsturmpflichtige Alter von siebzehn Iahren zustellen. Heine sagt zudem was er in den, Briefe aneinen Franzosen schwerlich unterlassen hätte keineswegs,man habe ihn vor einem Feldzug gegen Napoleon bewahrenwollen, sondern man habe ihn dem preußischen Militärdienstentzogen. And diese Wirkung wäre wieder durch die falscheAngabe gar nicht erreicht worden; denn sie hätte nur dieVerpflichtung zum Eintritt in den Dienst um einige Jahreverschieben, aber nicht für immer beseitigen können. Siewürde deshalb in keiner Weise die auffallende Erscheinungerklären, daß Heine seit seiner Studienzeit, seit welcher wirdoch über sein Leben so eingehende Nachrichten besitzen, nie-mals mit preußischen Militärbehörden in Berührung gekommenist. Dafür muß eine andere Erklärung gesucht werden, undsie findet sich, wenn ich nicht irre, in folgendem.

Es war bis auf die Zeit des Norddeutschen Bundes bei-nahe ausnahmslose Regel, daß junge Leute, die, um sich demHandelsstande zu widmen, in die Hansestädte übersiedelten,vorher einen Auswanderungsschein einholten, um vom Militär-dienst befreit zu werden. Kaum läßt sich bezweifeln, daßdies auch von feiten Heines geschehen ist, als er, offenbarum sich eine Lebensstellung zu verschaffen, 1816 nach Hamburgging. Die Entlassung aus Preußen war aber an Bedingungengeknüpft. Das preußische Landrecht (II, XVII, Z 127ff.) frei-lich stellte sie frei, so daß es dazu in der Regel nur einerAnzeige, nicht einer Erlaubnis bedurfte. Infolge der Be-drängnisse des Staates nach dem Tilsiter Frieden bestimmteaber das Edikt vom 2. Juli 1812, Z 7, der Auswanderndehabe die ausdrückliche Erlaubnis zur Auswanderung bei derRegierung der Provinz, in welcher er wohne, nachzusucheil.