60
Keine vor dem Bonner Anivcrsitäts-Gericht.
nach dem Befehl des Königs das Turnen ein Ende ge-nommen habe. Nousseaus Vater habe sich erboten, diewenigen ausgegebenen Exemplare von den Knaben, die siebesitzen, zurückzubringen; die in Cöln befindlichen Exemplareseien durch den Polizeipräsidenten mit Beschlag belegt; dieganze Auflage könne also als eingezogen betrachtet werden.
Auch die Ministerien in Berlin scheinen sich dabei beruhigtzu haben. Wie ernst man aber die Sache ansah, bezeugtmehr als alles ein indessen bei Solms eingelaufenes SchreibenAltensteins vom 16. November. Auf Schuckmanns Anregungfordert auch dieser Minister in bezug auf den Fackelzug unddie Turnlieder den Oberpräsidenten zur strengsten Unter-suchung und gegen alle, die sich dabei einer Unbesonnenheitoder eines Ungehorsams gegen die königlichen Verordnungenschuldig gemacht haben, zur Anwendung der Strafmaßregelnauf, welche die Wichtigkeit des Gegenstandes erheische. Ermahnt dringend, daß ein guter Geist, d. h. der Geist desGehorsams gegen die von der Regierung erlassenen Ver-fügungen an der Universität erhalten werde, und schließt mitden bezeichnenden Worten, es sei mit Grund zu fürchten,daß jedes ungesetzliche und von einer verderblichen Richtungzeugende Benehmen seitens der Professoren oder der Stu-dierenden für die Universität Bonn die nachteiligsten Folgenhaben, ja, selbst ihre Existenz gefährden werde.
Es liegt auf der Hand, wie Vorfälle dieser Art aufeinen jungen Menschen wirken mußten, selbst wenn er nichteinmal unmittelbar oder durch seine nächsten Freunde darinwäre verwickelt worden. Auch mag hier bemerkt sein: soharmlos dergleichen Dinge meistens in den Llntersuchungs-akten sich ausnehmen, sie bezeichnen doch bei den Studierendenund bei einem großen Teil der akademischen Lehrer eine Ge-sinnung, die gewiß nicht nach unserer Ausfassung, wohl abernach den Gesetzen jener Tage einem eifrigen Kriminalbeamtenwenig besser als Hochverrat hätte erscheinen können. WieHeine in späterer Zeit mit diesen Gesetzen in Berührung