XIII. Von dem märkischen Stamme der von SltM'n. Z67
genannt wird ( k); weil sich mm der Geschlcchtsnamc desselben im hochdeutschen sowohl,als niederdeutschen geschrieben findet, wie es in beyden Mundarten von den pommerschenSliwin gewöhnlich ist, so haben wir gezweifelt, ob Balthasar nicht etwan diesen ange-höre, bis wir endlich mit einer von ihm selbst ausgestellten Handvesie bekannt gewordensind, woran ein Siegel befindlich ist, welches das Wapen der märkischen verräth (2);folglich kann Balthafar weiter nicht zu den pommerschen gerechnet werden, man mußtedenn annehmen wollen, daß beyde Stämme einerley Wapen führten, ehe König Christophvon Dännemark dem letzteren 1444 ein eigenes verlieh , Voraussetzung, die sich viel-leicht auf das der von Carnitz gründen liesse (z). Aller Wahrscheinlichkeit nach aberstammte jener Heermeister von einem der ältern brandenburgischen Aestcn ab. Er war1429 zu solcher Würde erhoben worden , und 1437 starb derselbe. Die Erwerbung vonSonnenburg, dem heutigen Sitzeseiner Zftrchfolger, hatte der Orden ihm zu danken.
Otto von Sliven der ältere, und Otto der jüngere , bezeugen 1442 eine Ur,künde Markgraf Friedrichs zu Brandenburg (4). Dieser Fürst stiftete 1443 dieGchwa-neiigesellschaft unserer lieben Frauen Aettemräger. Unter den ersten Ordensbrüdernbefanden sich auch Schlichen (Z).
Als zwischen 1445 und 1451 die Gcbrüdere Friedrich und Wilhelm, Herzoge vonSachsen, wider einander in Krieg geriethcn, sandte ein Hans von Slywin, der es mitersteren: hielt, nebst andern von Adel, dem letztern einen Fehdebrief zu (6).
Hans von Schlichen — vielleicht der vorige, vielleicht auch nicht — war 1460ein berühmter Ritter» Er gewann für den Churfürsten Friedrich II von Brandenburg
daS
(1) S. Beylage dtro. 2? und 24.
(2) Der gelehrte Herr Doktor Oelrtchs zu Berlin hatte sie im Ordensarchiv zu Svnnmburgbemerkt.
(z) S. oben, Seite 188.
(4) Küster alt und neu Berlin IV. Abth. S. 27.
(5) Möhsen Geschichte der Wissenschaften in der Mark Brandenburg, s Th. S. Z27.
(6) S.Beylage dtro. zo, — Bon der Urkunde, welche sich in dem Herzoglich-Sächsischen Ar-chiv zu Weimar befindet, haben wir die Abschrift dem gelehrten Herrn RegierungsrathBoigt zu verdanken.
Ccc 2