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VII.
Von dem AnHerrnder besonderen Aeste des pommerschen Stammes.
Hans Schleve der altere
lebte im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderte, und er ist der gemeinschaftlicheStammvater aller noch vorhandenen Schliessen. — Wenn sich in der Zeugungskettezwischen seinen Vorfahren vergessene Glieder denken lassen: wenn es noch nicht ausgesmacht ist, ob diejenigen, welche für seine AnHerren angenommen werden, es auch wirklichwaren; so finden sich wenigstens, von ihm an, die folgenden Fortpflanzungen richtiger auf-gezeichnet.
Das eigentliche Jahr seiner Geburt und seines Absterbenö weiß man nicht. Allein14ZI ,nachte er ein Testament, welches noch vorhanden ist (1). Man sieht daraus, daßer damals wieder in Colberg lebte; jedoch scheint er hier weder Bürgermeister, nochNathshcrr, wie andere seines Stammes gewesen zu seyn, sondern er nennt sich blos Bür-ger daselbst.
Wir haben schon vorhin durch Beyspiele gezeigt (2), daß ehemals in Deutschlandüberhaupt die Edelleute, welche zu Mitgliedern eineS stadtischen Gemeinwesens aufgenom-men wurden, sich Vorzugs-oder Unterscheidungswcise — Bürger — wie andere ihreSGleichen bitter oder Anapen hiessen. Ans dem bekannten adelichen Geschlechte der vonBehr, dessen Name in den Urkunden des drcyzehnten .Jahrhunderts am ersten unter denneuen deutschen Ankömmlingen in Pommern erscheint, schreibt sich, zum Beyspiel, JemandimIahr:49z „ZckVicke Beere, Borger thom Grysöwolde wahuhastig" (z). Die pom-merschen
(l) Schötgen S. 462-466. S. auch Beylage Klo. 25.
(z) S. die 5z. Seite.
(3) Schwabens diplomatische Geschichte der pomm. Nüg. Städte, S. 134.
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