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Nachricht von einigen Häusern des Geschlechts der von Schlieffen oder Schlieben vor Alters Sliwin oder Sliwingen
Entstehung
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m altett und mittler!! Zeiten.

Freygebohreilhelt und Knechtschaft die äussersten Rande ans. dtm darüber hin oderher zu gelangen, halte die erfinderische Eitelkeit mancherley Gerüste ersonnen, auswelchenGlück vorwärts, Widerwärtigkeit zurück führte. — Verachtung oder Würde beruhtenauf Entfernung von dem einen, oder dem anderen: Rande.

Die Gränzen des ächtesten Adels scheinen sich gerade so weit erstreckt zu haben, alsdie der lautersten Freygcbohrenheir, welche durch keine dienstbare Abstammung, oderanerkannte Gehörigkeit herabgewürdigt war (r). Bis in sehr späte Zeiten blieb eSgewöhnlicher, die vornehmsten Herren, Freye oder Freygcbohrne, als <Ldlc zu nensuen (2). Das Haabe des Freygebohrnen, seine liegenden Güther, sein Gesinde, seineHeerden, kurz sein ganzes Eigenthum, war gleichsam ein besonders Gebiet im Kleinen,«nd das Gemeinwesen, nichts, als eine Dereinigung von Manchen, zur Wohlfarthdes einzelnen. Dem Eigenthümer lag es ob, für die gemeine Sache zu kämpfen; aberer konnte auch wider andere seines gleichen Kriege führen, mit ihnen Frieden schließen,Verträge eingehn; denn, daß ein uraltes Herkommen ihn zu Fehden , — zu dem! sobeschriencn, so spät abgeschasten Faustrcchte — befugte, läßt sich aus den ältern Gesehendeutscher Stämme abnehmen ; ja schon unter den Germaniern, die Tacitus beschreibt,findet man Spuren von Fehden (z) — Bey ungleicherWichtigkcit, war solch ein Haus-wesen, in Vereinigung mit andern, was ein einzelner (sauton im Schwcizerbunde ist.

Die Natur zwingt uns allerdings wie Schaft, in Haufen zu leben; doch erlaubt sieuns nicht, wie ihnen, beysammen zn wohnen, ohne einem andern unserer Art zu gehorschen. Keine menschliche Gemeinheit kann lange ohne Vorgesetzte befiehl,; von jenen Frep-gcbohrnen hatte also ein Aeltcster (Lenloi) andere Freygebohrne unter seiner Obhut»

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(1) Zum Beyspiel von Kayser ctoiiraä I!. wird gerühmt, daß er gewesen sey ... /Vxsti

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(z) Als unter andern im eilften Jahrhunderte, die Marggräfin Beatrix von Italien, sich mitdem Herzoge Gottfried, ohne Genehmigung Kayser Heinrichs IV, vermählt hatlc; be-hauptete sie, nichts widerrechtliches gethan zn haben, weil (nicyt no-bilis nobili) nupsllet. — I.amdcrtus Lelrsiinadurßensls.

(z) Lutclpere taur inlmicitiaz, ieu patris, seu vropingui, guaiu amicitlas, neceilceK, uec im-placadilcs äuraut- s.uitur enim cliam domiciclluui, certo srmentoruiu, ac pecoruiu nume.rv, recipltgue saüssacllonelli um versa Uvmus. — Lvrnelius "I'sclts äe I»or, Zerw, csp. ZI.

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