in alten und mittlern Zeiten.
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Viere sind der Menschenorbnungcn, welche schon Tacitus, in den Wildnissen be-werkt, für »velche der Name Germanien bey seinen hmdslenten erst kürzlich aufgekom-men war (l) — die der Vornehmen (Nobilium); — die der Freien (biberorum); —>die der Freygelassene»» (bibeitoi um); die der Unechte (8crvorum.)
sänge nach ihm, zeigen sich dort noch eben dieselben, und unter den fränkischen Kö-nigen, diente den Vornehmen des herrschenden Stammes, der Name desselben, zur Eh-renbenennung ; man hieß sie Franken, (brmco!,). Bey den übrigen zween süddeutschenStämmen, den Schwaben und den Bayern, die jenem zeitig unterworfen worden, hatteein gleiches statt; nur nennen ihre altern Gesetze, die Vornehmen nicht Franken, son-dern Freye, oder Lreygebohrne (libeooxvel inZeimo«) welcheBenennung aber im cigentsliehen Verstände, gleichbedeutend mit der von Franke war; und um den vornehmenFreyen, von dem Unvornehmen zu unterscheiden, hieß man auch wohl jenen den besten(Vleliorillmmm), diesen den Mitrelmasslgcn (mestimum, meüiocrem), (2). Geradeso fanden sich die am letzten gezamte norddeutschen Stamme eingetheilt; bey ihnen hießAdeling, was ihre Bezwinger einen Franken, oder Freyen nannten.
In dem noch viclherrischeu Gemeinwesen jener Norddeutschen, oder Sachsen, baSlanger als andere unabhängig blieb; hatte sich der vornehme Freye, dcr Atheling am wei-testen über den Unvornehmen, den Freylittg erhoben (z). Hier waren Manne, ur-sprüngliche Genossen, in Vorgesetzte und Untergebene von Geburt, verwandelt wor-den. Todesstrafen standen auf Ehen unter beyden Ordnungen, gleichwie unter diesen undden zween nachgesetzten; hingegen bey den Franke»», den Schwaben, den Bayer»»,die seit geraumerer Zeit unter dein Einflüsse der Alleinherrschaft lebten, zeigt sich der Un-terschied zwischen Mannen und Manne»», Vornehmen und unvornehm Lreygebornen,weit geringer, weit vorübergehender. Bey ihnen finden sich die Ehen unter diesen Ord-nungen nirgends verboten; nirgends bemerkt man Spuren, daß sie wären für Mißhey-
rathcn
(») Tacitus versichert es; hingegen schon ein Jahrhundert zuvor bedient sich Cäsar eben die-ser Benennung, ohne sie für neu auszugeben.
<z) Siehe die ältesten allemannischen Gesetze.
(z) Die vier Menschengattungen hiessen bey den Sachsen und vermuthlich bey allen Deut-schen, Adyetmge, Zrilinge, Lazzm, oder Lrilazzen und Ligme»
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