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Nachricht von einigen Häusern des Geschlechts der von Schlieffen oder Schlieben vor Alters Sliwin oder Sliwingen
Entstehung
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in alten und mittlern Zeiten.

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Aus jenem Wohnsitze, unter diesem Namen, und geleitet von Anführern, die zuerblichen Fürsten ausarteten, rissen sie zwey Iaht Hunderte später die Schaaren andererStämme mit sich nach Gallien fort. Es wurde ihre Beute. Erst alsdann gediehenvielleicht sie selbst aus einem Heere von Freiwilligen zu einem besondern Volke; ihre Feld-hauptleute, zu Königen. Doch gaben sie, wie soust alle ausgewanderte Schwärme tha-ten, die alte Hcymath über die neuen Besitzungen nicht auf; sondern jezt dort mächtigergeworden, als kein anderes Gemeinwesen ihrer Landsleute, unterjochten sie vielmehr al-les, was zwischen demRhein und der Elbe zurückgeblieben war. Hier halte sich, seit demZeitalter des Tacirus, eine Menge der Völkchen, die er namhaft macht, allmahlig ganzverlohrcn, oder größern Völkern einverleibt. Mit jenen waren auch die alten Namenwchrentheils verschwunden, neue aber hin und wieder aufgekommen. Unter dem vonSachsen wohnten nun mitternachtwarts, die tVcstphäler, die Gstphaler, dieAngrier»Ihnen gegen Abend, die Friesen; gegen Morgen, die Thüringer; gegen Mittag, dieBayern, die AUcmannen oder Schwaben , nebst einem Theile von jenen Eroberern»So viel Hauptvölker zählte man hier, als das fränkische Volk, sie, eins nach dem an-dern, die Sachsen am letzten bezwäng ; und so schuf es sich eine Herrschaft von der erstenGröße. Sie wurde in das Verstreich oder Veestfrankcn, und in das Österreich oderGstst ankcn, eingetheilt. Man weiß, daß diese benden grossen Stücke eines Ganzen znzween besondern Reichen gediehen sind; und daß sie in unserer Sprache jenes den Namenvon Frankreich, dieses den von Deutschland erlangt haben»

So bald als die ältesten Bewohner unsers Baterlands nur aus dem Unbekanntenhervorgehen, bemerkt man unter ihnen schon verschiedene Ordnungen von Menschen; derNameV'iann hingegen, welcher endlich einem jeden erwachsenen Mannsbilde zu Theilgeworden, bedeutete bey jenen kaum Gränzen duldenden liVilden, und bey ihren gezam-teren Nachkommen, blos den freyen Hausvater, der in dem anfänglich ummauerten Ge-meinwesen der Römer Ouirire oder Bürger hieß; — einen Theilhaber der gesellschaft-lichen Verfassung, dessen Gesinde, dessen Sklaven, weiter nichts, als Bestandtheile sei-ner Wirthschaft waren, ohne sonst etwas im Volke zu bedeuten; und die Hlanne derherzinischen Wälder hatten mit den Bürgern der sieben Hügel noch andere Aehnlich-keiten.

Ein Theilhaber, ein mitwirkendes Glied des Gemeinwesens zn seyn; war augen-scheinlich das herrlichste Vorrecht der einen wie der andern» Nichts destvweniger trennte

eine