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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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herausgegebenen „Mitteilungen zur deutschen Genossenschaftsstati-stik" (1899, 1900, 1901, 1903, 1905, 1908, 1909, 1910, 1911, 1912,191.3/14, 1915/16.

I. Verbände deutscher Erwerbs- und Wirtschafts-genossenschaften.

Die Mehrzahl der deutschen Ervverbs- und Wirtschaftsgenossen-schaften ist zum Zweck des Austausches der gemachten Erfahrungen,zur Erteilung von Rat und Auskunft, zur Wahrung und Verfolgunggemeinsamer Interessen und zur Durchführung der durch das Reichs-gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirlschaftsgenossenschaften an-geordneten Revisionen zu Verbänden zusammengetreten.

Innerhalb der Revisionsverbändc sind vier große Gruppen unter-schieden und zwar:

A. Revisionsverhände des Deutschen Genossenschaftsverbandes,

B. Revisionsverbände des Reichsverbandes der deutschen land-wirtschaftlichen Genossenschaften,

C. Revisionsverbände des Generalverbandes der deutschen Raiff-eisengenossenschaften,

D. Revisionsverbände des Zentralverbandes deutscher Konsum-vereine,

E. Andere Revisionsverbände, die nicht zu den vier großen Ver-einigungen gehören.

A. RcvlsiousverVäiidc des Deutschen Genossenschaftsverbandes e. V. 1 )

1. Bayerischer Genossenschaftsverband in München.

2. Verband der Kreditvereine Berlins in Berlin.

3. Verband der Fränkischen Vorschuß- und Kreditgenossenschaf-ten in Kulmbach.

4. Verband Hessischer Vorschuß- und Kreditvereine in Cassel.

5. Verband der Kreditgenossenschaften der Lausitz und derbenachbarten Landesteile in Forst.

6. Verband der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften imRegierungsbezirk Magdeburg, Herzogtum Braunschweig undder Provinz Hannover in Hannover.

7. Verband der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften amMittelrhein in Wiesbaden.

x ) Der „Deutsche Genossenschaftsverband" besitzt als solcher nichtdas Recht zur Bestellung des Revisors.