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Es ist von Bedeutung, aus der Geschichte des Genossenschafts-wesens festzustellen, daß nicht nur Schulze-Delitzsch unbedingt andem Standpunkt festhielt, daß jede positive Einmischung staatlicherOrgane in das Genossenschaftswesen ihm nachteilig werden könnte.Im Jahre 1884 hatte sich Raiffeisen dahin geäußert: „Nach dengemachten Erfahrungen muß ich dem so sehr verdienten Schulze-Delitzsch indes auf das vollständigste dahin recht geben, daß der-artige Vereine nur dann lebensfähig sind und bestehen können, wennsie auf der »unbedingten Selbsthilfe gegründet sind." Der jetzigeGeneralanwalt des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaft-lichen Genossenschaften, Haas, hat im Jahre 1881 auf dem All-gemeinen Vereinstage zu Kassel sich vollkommen zu den volkswirt-schaftlichen Anschauungen Schulze-Delitzschs bekannt. Huber hattevon den Genossenschaften erklärt, daß sie auch auf den niedrigstenStufen ihre wohltätige Reformtätigkeit durch freie Selbsthilfe eröffnenmüssen. Wagener hatte in der Kommission 1865 sich in schärfsterWeise gegen die Staatshilfe gewendet. Gierke betont: „Nur diefreie Assoziation schafft Gemeinheiten, in welchen die wirtschaft-liche Freiheit fortbesteht." Freiherr v. d. Goltz erklärt: „Die Staats-hilfe nehme man, soweit sich diese auf pekuniäre Unterstützungbezieht, nur im äußersten Notfall in Anspruch."
Mit Gründung der Preußischen Zentral-Genossens,chafts-Kasseim Jahre 1895 hat sich das Bild geändert. Im Mai 1895 verhandeltedas preußische Abgeordnetenhaus über einen Antrag von Mendel-Steinfels und Arendt: „Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen,dem Landtage baldmöglichst eine Vorlage wegen Errichtung einerstaatlichen Zentralkreditanstalt zu machen, welcher die Aufgabe zu-zuweisen ist, die Kreditbedürfnisse der produktiven Gewerbe, insbesondere des kleinen Grundbesitzes und des Handwerkerstandeszu möglichst billigem Zinsfuß zu befriedigen und zu diesem Zweckauch die von kommunalen Korporationen ins Leben gerufenen Kredit-anstalten, sowie die auf dem Prinzip der Selbsthilfe und der Selbst-verwaltung beruhenden Kreditgenossenschaften durch Gewährungmöglichst niedrig verzinslicher Darlehen zu unterstützen."
Auf dem Vereinstage des Allgemeinen deutschen Genossen-schaftsverbandes in Rostock im Jahre 1897 erklärte der anwesendeRegierungsvertreter, die Staatshilfe solle nur ein Mittel sein, zur.Selbsthilfe zu erziehen. Und in dem gleichen Sinn hat sich auchnoch auf der Tagung des Hauptverbandes der gewerblichen Ge-nossenschaften im Jahre 1907 ein anderer Regierungsvertreter ge-äußert. In der Zwischenzeit hat die Staatshilfe jedoch nur dahingeführt, daß das Genossenschaftswesen, insoweit es an derselben