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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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amtengenossenschaften selbst haben sich wieder zu Verbänden «u-sammengeschlossen.

Unter besonderen Verhältnissen findet die Bildung einer Sondergenossenschaft für Beamte allerdings ihre Erklärung. Irrig wäre abernun die Annahme, daß überall dort, wo heute Beamtengenossen-schaften entstehen, auch derartige besondere Verhältnisse ihrezwingende Wirkung ausgeübt haben.

Keineswegs haben denn auch besonders zweckmäßige volkswirt-schaftliche Erwägungen zur Bildung von Sondergenossensehai.ender Beamten geführt. Das trifft hauptsächlich auf die Kreditgenossen-schaften zu. Hier ist nämlich wiederholt der Versuch gemacht, dieLebensversicherung mit der Kreditgenossenschaft zu verbinden, o;lersogar die Kredite einzurichten auf die pfändbaren Teile der Pension.Eine solche Verquickung mag dem Beamten allerdings über dieaugenblicklichen finanziellen Schwierigkeiten hinweghelfen, sie be-deutet für ihn aber einen schweren finanziellen Schaden. Wirdz. B. die Kreditgewährung mit der Lebensversicherung in Verbin-dung gebracht, so muß in der Hegel der Beamte eine weit über denbeanspruchten Kredit hinausgehende Lebensversicherung übernehmenund zur Verzinsung kommen die hohen Prämiensätze der Lebens-versicherung. Sobald die Höhe des Kredits es irgend gestattet, wirdein entsprechender Teil der Lebensversicherung fallen gelassen. Undso tritt für den Versicherten ein effektiver Verlust in die Erscheinung.

Grundsätzlich ist daran festzuhalten, daß die Beamten dann,wenn sie für einen bestimmten Zweck aus der genossenschaftlichenOrganisation Vorteil ziehen wollen, sich jenen Genossenschaften an-schließen, die alle Berufskreise umfassen.

Infolge eines schwankenden Verhaltens der Eisenbahn-verwaltung ist die Förderung besonderer Konsumvereine derEisenbahner befürwortet. Durch Erlaß des Ministers von Buddevom 29. Juni 19904 war den Beamten und Arbeitern zur Kenntnisgebracht, daß der Minister die Bildung von Konsumvereinen nichtgern sehe. Der Minister mußte diese einseitige Stellungnahmeschließlich aufgeben. Und nun ist nicht etwa den Beamten undArbeitern ihr Verhalten freigegeben, sondern besondere Konsum-vereine der Eisenbahnarbeiter wurden in größerer Zahl ins Lebengerufen. Gleiche Beobachtungen sind auf dem Gebiet der Bau-genossenschaften gemacht. Allerdings, dort wo der Staat das Bau-kapital zur Verfügung stellt, muß sein Recht anerkannt werden,dafür zu sorgen, daß auch in erster Reihe die Beamten und Arbeiterdes Staates Vorteil aus den mit Staatsmitteln hergestellten Häusernziehen. Man hat sich aber nicht hierauf beschränkt, sondern es