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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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zur Lösung der Wohnungsfrage, sogar der Bodenfrage, und da, wiewir sehen werden, den Baugenossenschaften schließlich erheblicheMittel aus öffentlichen Anstalten zur Verfügung gestellt wurden,machte sich eine lebhafte Beunruhigung in den Kreisen der Haus-und Grundbesitzer bemerkbar, die bereits die Verdrängung des Privat-besitzes durch die Baugenossenschaft zu erblicken glaubten. Baswaren Übertreibungen auf der einen wie auf der andern Seite. Beialler Anerkennung des großen Wertes, den die Baugenossenschafthat, darf nicht verkannt werden, daß sie schließlich immer nur dasletzte Hilfsmittel ist, auf das zurückgegriffen werden kann, schondeswegen, weil die Baugenossenschaft der Eigenart der Genossen-schaftsgesetzgebung keineswegs durchweg entspricht.

Die Baugenossenschaftsbewegung wurde bereits im Jahre 1865energisch in Angriff genommen. Schon auf dem Allgemeinen Ver-einstag zu Mainz (1864) wurde beschlossen, die Frage der Grün-dung von Arbeiterwohnungen auf genossenschaftlichem Wege aufdie Tagesordnung des nächsten Allgemeinen Vereinstages zu setzen.Der volkswirtschaftliche Kongreß nahm sich der Angelegenheit an.Der Stettiner Vereinstag (1865) erklärte: „Dem Mangel an guten,gesunden Arbeiterwohnungen können in der Hegel auf dem Prinzipder Selbsthilfe beruhende Baugenossenschaften abhelfen,. sofern die-selben kleine, für je eine Familie bestimmte Häuser bauen und ihrenMitgliedern gegen ein Kaufgeld, welches durch terminliche, auf eineReihe von Jahren zu verteilende Raten amortisiert wird, zu aus-schließlichem Eigentum überlassen." In gleichem Sinn äußertensich die deutschen Gewerkvereine. Auf dem entgegengesetztenStandpunkt stand die Sozialdemokratie, die sich in einer BerlinerVolksversammlung dahin aussprach, daß nur der sozialdemokratischeStaat, in dem Grund und Boden Gemeingut sei, die Wohnungsfragebeseitigen könne. Wäre es nach ihr gegangen, hätte unter der Herr-schaft der heutigen Wirtschaftsordnung gar nicht einmal der Ver-such gemacht werden können, die bessernde Hand anzulegen. Schulze-Delitzsch interessierte sich lebhaft für die Frage und er suchte ins-besondere die Schwierigkeiten, die sich der Kapitalbeschaffung ent-gegenstellten, zu überwinden. Er versuchte es mit einer Arbeits-teilung: dem Zweck der Kapitalbeschaffung sollte eine Aktiengesell-schaft dienen, und der Genossenschaft der Wohnungsbedürftigensollte dann zufallen die Abnahme der ausgeführten Bauten, dieVerteilung der Wohnungen unter die Bewerber, die Aufbringungder dazu erforderlichen baren Zahlungsmittel. Schulze-Delitzschverlangte die Zurverfügungstellung öffentlicher Mittel, da mit Privat-kapital der Beteiligten allein hier nichts zu machen sei. In größerer