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Die Religion der Semiten
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Die Sühnopfev und die göttliche Gerechtigkeit. 325

legen der Hände vom Gesetz officiell nicht als eine Uebertragung der Sündeauf das Opfer gedeutet, sondern hat vielmehr dieselbe Bedeutung wie bei derSegenserteilung oder bei Handlungen der Weihe 729 , wobei der Gedanke un-fraglich ist, dass die physische Berührung zwischen beiden Teilen dazu dient,sie zu identifizieren, nicht aber zur Uebertragung der Schuld von dem einenauf den andern.

Die Sühnopfer und die göttliche Gerechtigkeit.

Ina levitischen Ritual beziehen sich alle Sülmopfer öffentliche wieprivate nur auf versehentlich begangene Sünden. Bei den für das Volkdargebrachten Sündopfern ist das nach dem soeben Gesagten ganz selbstver-ständlich ; denn wenn die nationale Sünde einer einzelnen Person nachgewiesenwerden kann, so muss natürlich diese dafür bestraft werden. Die privatenSündopfer dagegen, die von einem einzelnen für versehentlich begangene und' ihm erst hinterher bekannt gewordene Sünden dargebracht werden, sind offen-bar eine späte Neuerung. Vor dem Exil waren die persönlichen Vergehen,für die eine Genugthuung geleistet werden musste, keine Todsünden; beiihnen kam daher die Lehre, dass ein Leben für das andere eintrete, nichtzur Anwendung, sondern sie wurden durch eine Geldbusse gesühnt, ent-sprechend der Sühne, die durch Zahlung einer Geldstrafe für Vergehen einesMenschen gegen den andern bewirkt wurde (II. Kön. 12, 16). Während esaber im ganzen nicht zweifelhaft sein kann, dass die öffentlichen Sühnopferoft als ein Ersatz für die Hinrichtung eines Uebelthäters angesehen wurden,der entweder nicht bekannt war oder den die Gemeinschaft der Gerechtigkeitpreiszugeben Bedenken trug, möchte ich sehr bezweifeln, ob die privatenOpfer oft unter diesem Gesichtspunkt aufgefasst wurden. Sogar das Kindes-opfer wurde, wie wir bereits sahen, vorwiegend als die grösste und äussersteGabe betrachtet, die der Mensch darbringen kann 730 . Gerade im Begriff derHinrichtung liegt, dass sie eine im Zusammenhang mit dem öffentlichen Lebengeübte Massregel, nicht aber eine private Massnahme war. Ich vermutedaher, dass die Vorstellung von einer der göttlichen Gerechtigkeit geleistetenGenugthuung nicht mit jedem beliebigen Opfer, sondern nur mit den öffent-lichen Sühnopfern verknüpft sein konnte. Bei diesen kann der Tod des Opferssehr wohl als eine scenische Veranschaulichung einer Hinrichtung gelten undsomit zum Ausdruck bringen, dass sich die Gemeinschaft von jedem Anteilan dem zu sühnenden Verbrechen frei macht. Unter diesem Gesichtspunktdienten die Sühnebräuche unfraglich in gewissem Grade dazu, ein Gefühl fürdie göttliche Gerechtigkeit und die Pflicht des rechten Verhaltens in der Ge-meinschaft lebendig zu erhalten. Aber der sittliche Wert einer solchen scenischenVeranschaulichung war wahrscheinlich nicht sehr gross; und wenn ein wirk-liches Menschenopfer dargebracht wurde, sodass das Opfer thatsächlich eineHinrichtung war und als eine der Gemeinschaft von der Gottheit auferlegteStrafe gedeutet wurde, so fehlte dem Brauche jede abwägende Gerechtigkeitso vollständig, dass er ein sich entwickelndes sittliches Bewusstsein eher zu

729) Gen. 48, 14. Num. 8, 10. Deut, 34, 9. vergl. IL Kön. 2, 13 ff.

730) Die griechischen Sühnopfer für Mord wurden sicher nicht als Hinrichtungenangesehen, sondern als sühnende Riten.