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Die Religion der Semiten
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Zweites Kapitel. Das Wesen der religiösen Gemeinschaft etc. J9

Zweites Kapitel.

Das Wesen der religiösen Gemeinschaft und das Verhältnisder Gottheit zu ihren Verehrern.

Wir haben gesehen, dass die alten Religionen mehr unter dem Gesichts-punkt der Institution als unter dem des Dogmas oder de"s bestimmt formu-lierten Glaubens betrachtet werden müssen, und dass das System der antikenReligion ein Teil der socialen Ordnung war, in der ihre Anhänger lebten.Dabei muss das WortSystem" in einem praktischen Sinne verstanden werden,wie wir etwa von einem politischen System sprechen, nicht aber im Sinneeines organisch entwickelten, einheitlichen Ganzen von Ideen oder theologischenAnschauungen. Die Religion bestand, um es kurz zu bestimmen, aus einerReihe von Handlungen und Gebräuchen, deren correcte Ausübung notwendigoder wünschenswert war, um sich die Gunst der Götter zu sichern oder ihrenZorn abzuwenden. Und an diesen Gebräuchen hatte jedes Mitglied der Ge-meinschaft einen Anteil, der ihm bestimmt war durch seine Geburt innerhalbeiner bestimmten Familie oder des Gemeinwesens, oder durch seine Stellungim Kreise der Familie oder des Volks, die er im Laufe seines Lebens ge-wonnen hatte. Der einzelne wählte nicht seine Religion oder bildete sie fürsich selbst aus; sie war ihm als ein Bestandteil des allgemeinen Ganzen vonVerpflichtungen und Ordnungen der Gemeinschaft überkommen, die auch ihmauferlegt waren, als eine feste Thatsache, die mit seiner Stellung in Familieund Volk gegeben war. Die einzelnen waren mehr oder weniger religiös wieetwa heute die Menschen in höherem oder geringerem Masse patriotisch sind;d. h. sie erfüllten ihre religiösen Pflichten mit einem grösseren oder geringerenGrade des Eifers, wie es ihrem Charakter oder ihrem Temperament entsprach;aber ein absolut unreligiöser Mensch war eine unmögliche Erscheinung. Eingewisses Mass von Religion wurde von jedermann gefordert; denn der genaueVollzug religiöser Handlungen war eine Pflicht gegen die Gemeinschaft, ander jeder seinen bestimmten Anteil zu nehmen hatte. Von Intoleranz im mo-dernen Sinne des Wortes wusste das Gemeinwesen im Altertum nichts; wegenbesonderer Glaubensmeinungen über das Heil seiner eignen Seele erlitt nie-mand Verfolgungen. Die Religion bestand überhaupt nicht für das Heil derSeelen, sondern im Interesse der Erhaltung und Wohlfahrt des Gemeinwesens ;und an allem, was diesem Zwecke diente, hatte jedermann Anteil zu nehmen,oder er brach mit der häuslichen oder politischen Gemeinschaft, der er an-gehörte.