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Die Religion der Semiten
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324 Elftes Kapitel. Opfergaben und Sühnopfer.

bestraft (Jos. 7, 1. 11.) Die Sünde Saids, die als Blutschuld auch auf seinerFamilie ruht, führt zu einer dreijährigen Hungersnot 720 . Dem entsprechendwar es die Angelegenheit der Gemeinschaft, die Verantwortlichkeit für dasVerbrechen zu beschränken und sich selbst von der Schuldbefleckung dadurchzu befreien, dass man die Schuld entweder auf eine einzelne Person legte oderwenigstens auf seine unmittelbare Verwandtschaft, wie im Falle Achans, dermit seiner ganzen Familie gesteinigt und verbrannt wurde. Wenn ein Mitglieddes Stammes für eine Frevelthat hingerichtet wird, so stirbt es damit um der Ge-meinschaft willen, um zwischen ihr und ihrem Gott wieder normale Be-ziehungen herzustellen, sodass die Analogie zum Opfer hinsichtlich des Zweckswie der Form sehr eng ist. Daher werden die Fälle, in denen der Zorn desGottes auf das Verbrechen eines einzelnen zurückgeführt und durch seinenTod gesühnt werden kann, ganz naturgemäss benutzt, um auch solche Fällezu erklären, in denen die Sünde der Gemeinschaft nicht auf einen einzelnengelegt werden kann, wo aber trotzdem nach altem Brauche eine Sühnungdurch die Opferung eines gottmeuschlichen Opfers erforderlich ist. Die alteDeutung, dass das Leben eines heiligen Tieres dazu dienen muss, um die Lebens-gemeinschaft zwischen dem Gott und seinen Verehrern wieder anzuknüpfen,kam nicht mehr zur Geltung, als die Verwandtschaft zwischen Menschen-geschlechtern und Tierarten vergessen war. Man musste eine neue Erklärungsuchen; dafür lag nichts näher als der Gedanke, dass sich die Sünde der Ge-meinschaft auf das Opfer concentriere, und dass sein Tod als ein der gött-lichen Gerechtigkeit gebrachtes Opfer angenommen werde. Diese Erklärungwar natürlich und fand offenbar eine weite Verbreitung, wiewohl sie kaumein formales Dogma wurde; denn die alte Religion kannte keine officiellenDogmen, sondern begnügte sich damit, die alten Riten auszuüben und über-liess es jedem, sie zu erklären, wie er wollte. Auch im levitischen Gesetzwird das Aufstützen der Hände auf den Kopf des Opfers nicht formell alseine Uebertragung der Sünden des Volkes auf sein Haupt erklärt, ausser beimSündenbock (Lev. 16, 21). Hierbei hat jedoch das Fortschaffen der Schulddes Volkes in eine einsame und öde Gegend ihre nächste Analogie nicht inden gewöhnlichen Sühnopfern, sondern in solchen physischen Massnahmen,durch die man sich von einem übertragbaren Tabu zu befreien sucht, wie siefür die niedrigsten Formen des religiösen Glaubens bezeichnend sind. Diegleiche Form der Reinigung begegnet uns im levitischen Gesetz, wo maneinen lebenden Vogel fortfliegen lässt, der mit dem Aussatz in Berührunggebracht worden ist 727 , und im arabischen Brauch, wenn eine Frau vor ihrerWiederverheiratung einen Vogel mit der Unreinigkeit ihrer Witwenschaft fort-fliegen lässt 728 . Bei gewöhnlichen Brand- und Sündopfern wird das Auf-

726) [II. Sam. 21, 1. R. Smith fasst diese Stelle:Saul und sein Bluthaus,d. h. sein an der Blutschuld beteiligtes Haus". Indes ist mit Well hausen stattD'ÖTI WS bXl zu lesen OW niTS)auf Saul und seinem Hause ruht eine Blutschuld".]

727) Lev. 14, 7. 53. Vergleiche die Symbolik in Sach. 5, 511.

728) Tag al-'arüs s. v. (jlä, VIII. (Lane, s. v.) W. R. Smith, The old Testa-ment. 1. Aufl. p. 439. Wellhausen, Reste arab. Heident., 156. Eine assyrische Pa-rallele findet sich in einem Gebet; [cf. The Cuneiform Texts of Western Asia ed. H. C.Rawlinson. Vol. IV. 2. Aufl. p. 59, 2.] übers, von A. H. Sayce, Records of the past, IX,p. 151.