Druckschrift 
Die Religion der Semiten
Seite
323
Einzelbild herunterladen
 

Die Lehre von der Stellvertretung. 323

lastet der Zorn der Gottheit auf dem ganzen Stamm oder der Gemeinschaftdes Mörders.

In dem ältesten Zustande der Gesellschaft steht die Strafe für denMord nicht auf derselben Stufe mit der Blutrache. Die Blutrache tritthei Totschlag in Kraft, d. h. bei der Tötung eines Fremden. In diesemFalle bemüht sich der Stamm des Getöteten überhaupt nicht, den Totschlägerzu ermitteln und zu bestrafen; man hetrachtet seinen ganzen Staimn als ver-antwortlich für die That und übt an dem ersten hesten Rache, an denman Hand legen kann. Beim Morde' dagegen ist das Wesentliche, den Stammvon einem Frevler zu befreien, der die Heiligkeit des Stammesblutes verletzthat; in diesem Falle ist es mithin wesentlich, den Verbrecher selbst zu ent-decken und zu bestrafen. Wenn er indes nicht zu ermitteln ist, so müssenandere Mittel ergriffen werden, um den Frevel zu tilgen und die Harmoniezwischen der Gemeinschaft und ihrem Gott wiederherzustellen. Für diesenZweck ist offenbar das sacramentale Opfer das geeignete Verfahren, wie inDeut. 12 ein solches die Entsündigung der Gemeinschaft von der Schuld einesunentdeckten Mordes bewirkt 725 . Li solchem Falle war es unvermeidlich, dassdas Opfer, das unter Umständen vollzogen wurde, die denen bei einer Hin-richtung sehr nahe kamen, allmählich als ein Ersatz für den Tod des wirk-lich Schuldigen betrachtet wurde. Diese Deutung konnte um so leichter Bodenfinden, als seit sehr alter Zeit mit der Vereinigung verschiedener Stämmeauch Fälle eintraten, in denen der Unterschied zwischen Mord und Totschlagund damit zwischen Fällen, wo der Schuldige selbst sterben musste, oderwo irgend ein ihm verwandtes Leben für das seine genügte, nicht mehr scharfzu hestimmen war. So gestanden die Israeliten zur Zeit Davids zu, dass vonSaul ein Sühne forderndes Verbrechen begangen worden war, indem er dieGibeoniten erschlagen hatte, die durch ein beschworenes Bündnis mit den Is-raeliten verhunden waren. Andererseits aber forderten die Gibeoniten nachdem Gesetz der Blutrache eine Genugthuung und verlangten, dass ihnen anSauls Stelle sieben Glieder seines Hauses ausgeliefert würden (Tl. Sam. 21).Auf diese Weise tritt die Idee der Stellvertretung auch bei einem Falle her-vor , der genaugenommen als Mord zu betrachten war.

Die Lehre von der Stellvertretung.

Bei allen Erörterungen über die Lehre von der Stellvertretung in ihrerVerknüpfung mit dem Opfer muss man daran denken, dass das private Opferjünger ist als das Stammesopfer, und dass private Sühnopfer, die ein Einzelnerfür seine eigenen Sünden darbringt, eine verhältnismässig neue Institutionsind. Die Todsünde eines einzelnen die in diesem Zusammenhang alleinin Betracht kommt war eine Angelegenheit, die das ganze Gemeinwesenoder den ganzen Stamm des Frevlers anging. Die nicht sühnbare Sünde derSöhne Elis wird daher an der ganzen Familie von Geschlecht zu Geschlechtheimgesucht (I. Sam. 2, 27 ff.). Die Sünde Achans ist die Sünde desganzen Israel und wird als solche mit der Niederlage des ganzen Volksheeres

725) Die Verantwortung für das vergossene Blut fällt hier (Deut. 12, 2) auf dienächstliegende Stadt. Damit ist zu vergleichen Agh. IX, 178, Z. 26 ff., wo das Blutgeldfür einen Erschlagenen der nächsten Niederlassung auferlegt wird.

21*