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Die Religion der Semiten
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306
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306 Elftes Kapitel. Opfergaben und Sühnopfer.

die Erwägung bestimmt, dass sie dem Verehrer mehr kosteten als alltäg-liche Opfer. Wir haben gesehen, dass auch das Menschenopfer bisweilenvon diesem Gesichtspunkt aus aufgefasst ward. Im allgemeinen war auchdie Anschauung, dass jede Verletzung der Gottheit abgeschätzt und durchZahlung eines bestimmten Wertes ausgeglichen werden kann, mit den Grund-sätzen des alten Rechtes nicht unvereinbar, das Vergehen gegen Personennach der Lehre von der Wiedervergeltung behandelt, das aber bis zu einerfast uneingeschränkten Ausdehnung die Bestimmung gelten lässt, dass derbeleidigte Teil bei Entrichtung einer Entschädigung seitens des Schuldigenauf sein Recht der Wiedervergeltung verzichten kann. Aber es ist nicht dieLehre des alten Gesetzes, dass der geschädigte Teil zur Annahme einer materiellenEntschädigung gezwungen werden kann. Daher konnte schon nach Analogieder gewöhnlichen menschlichen Verhältnisse kein religiöses System als voll-ständig betrachtet werden, das keine stärkeren Mittel hatte, das Missfallender Gottheit zu beseitigen, als die, welche mit der blossen Darbringung einerGabe oder Zahlung geboten waren. In der That kennen alle alten ReligionenFormen des Opfers von dieser wirksameren Art, bei denen der Gedanke,das Wohlgefallen des Gottes durch eine Gabe zu gewinnen, überhaupt nichtzum Ausdruck kam oder den Sinn des Rituals offenbar nicht erschöpfte.Diese Opfer sind es, die wir als Sühnopfer im eigentlichen Sinne unter-scheiden.

Die Bedeutung der eigentlichen Sühnopfer.

Man hat bisweilen angenommen, dass in den älteren semitischen Re-ligionen die eigentlichen Sühnopfer nicht vorhanden waren, dass sie vielmehrerst auftraten, als die Auffassung des Opfers als Gabe sich aufzulösen be-gann. Diese Annahme ist nicht nur an sich unwahrscheinlich, sondernauch mit den historischen Zeugnissen unvereinbar. Es ist unwahrscheinlich,dass eine Gabe das älteste bekannte Verfahren gewesen sei, um einen be-leidigten Gott wiederzugewinnen; denn die Sühnung durch eine Geldstrafetrat im gewöhnlichen Leben zu einer verhältnismässig späten Zeit auf undhat niemals die lex talionis völlig verdrängt. Nach dem, was sich uns durcheine Untersuchung der alten Form des als Sühnemittel angewendeten Brand-opfers ergeben hat, ist sicher, dass diese Opfer ursprünglich nicht als Zahlungenan die Gottheit betrachtet wurden, sondern sich in ganz verschiedenen Bahnender Entwickelung als eine selbständige Weiterbildung des primitiven Gemein-schaftsopfers ausgestalteten, de ssen sühnende Wirkung auf der Ueberzeugungberuhte, dass die, in deren Adern das gleiche Blut fioss, nur befreundetsein konnten und verpflichtet waren, einander in allen Angelegenheiten derGemeinschaft zu dienen.

Im Verlauf unserer Untersuchung hat sich ergeben, dass zwei Artenvon Opfern, die Züge aufweisen, welche mit der Auffassung des Opfers alsGabe unvereinbar sind, von den alten Semiten dauernd ausgeübt wurden.Diesen beiden Arten von Opfern wurde eine besondere Wirkung zugeschrieben,sofern sie die Gunst der Götter zu gewinnen oder zu erzwingen vermochten.Die erste Form ist das mystische Opfer, das in einer kleinen Gruppemystischer Riten erscheint, bei denen das Opfer aus einer Tierart gewählt