Das Bundesopfer. 245
mitiven Zeiten höchstwahrscheinlich unbekannt. Auch die Aufnahme ein-zelner Individuen in eine neue Stammesgemeinschaft, soweit sie auf ihren altenStamm und dessen Cultus verzichten, wird von den sorgfältigsten Erfor-schern alter Rechtsbräuche für eine verhältnismässig junge Umgestaltung derstrengen Regeln der alten Blutsgemeinschaft gehalten; um so viel mehr giltdas von der Adoption oder der Verbindung ganzer Stämme. Ich nehme des-halb an, dass die Anwendung des von einem lebenden Menschen entnommenenBlutes zur Einweihung eines Individuums in einen neuen Cultus, sowie dieVerwendung des Blutes eines Opfertieres für die ähnliche Weihe eines ganzenStammes, beide im letzten Grunde auf Bräuchen beruhen, die ursprünglich imKreise eines einzelnen Stammes in Geltung waren.
Die Idee des Bündnisses, sei es der Verehrer unter einander oder zwi-schen den Verehrern und ihrem Gotte, findet auf ein solches Opfer keine An-wendung ; denn ein Bündnis bedeixtet eine künstlich hergestellte Brudergemein-schaft und kann dort nicht eintreten, wo diese Brudergemeinschaft, von der dasBündnis nur eine Nachbildung ist, bereits besteht.' Die Hebräer, die sich überdie Anschauung erhoben hatten, dass das Verhältnis zwischen Jahwe und Is-rael das der natürlichen Verwandtschaft sei, nahmen in der That an, dassdie nationale Religion durch ein förmliches Bundesopfer am Sinai begründetworden sei, wobei das Blut des Opfers einerseits an den Altar, andrerseits auf dasVolk gesprengt wurde (Exod. 24, 4 ff.), oder auch durch einen noch älterenBundesschluss, den Jahwe und Abraham vollzogen (Gen. 15, 8 ff.). Bei derweiteren Entwickelung derselben Idee wurde jedes Opfer als ein Bündnisschlusszwischen Gott und seinen Verehrern angesehen (Ps. 50, 5) 540 .T In reinen Na-turreligionen aber, in denen der Gott und die zu ihm gehörende Gemeinschaft alsGlieder einer physischen Einheit angesehen werden, hat die Vorstellung, dass dieReligion auf einem Vertrage beruht, keine Stätte, und die Akte der religiösenGemeinschaft können nur dazu bestimmt sein, das Lebensband, das zwischen bei-den Teilen bereits besteht, zu beleben und zu festigen. Manche derartige Mass-nahmen mögen dort als notwendig erscheinen, wo die Verwandtschaft in sehrrealistischer Weise gedacht wird, wovon wir zahlreiche Beispiele hatten. Diephysische Einheit des Lebens, die als ein wirkliches Teilhaben an der ge-meinsamen Substanz von Fleisch und Blut gedacht wird, ist offenbar der Um-bildung durch jede Einwirkung unterworfen, die den physischen Organismustrifft, und besonders durch alles, was mit dem Genuss von Fleisch und Blutbedingt ist. Aus diesem Grunde allein konnte es zweckmässig erscheinen, das
540) Dass Jahwes Verhältnis zu Israel kein natürliches, sondern ein sittliches ist,ist die Lehre der Propheten und wird im Deuteronomium, das von ihnen abhängig ist,weiter ausgestaltet. Die angeführten Stellen zeigen indess, dass die Idee ihre Grundlagein der vorprophetischen Zeit hat. In der That betrachten die Propheten diese Vorstellung,obgleich sie aufs neue und mit Nachdruck auf sie hinweisen, offenbar nicht als eineNeuerung. jTEme Nation wie Israel ist thatsäehlicb nicht mehr bloss die natürliche Ein-heit eines Stammes , und]Tahwe war als Nationalgott seit der Zeit Moses nicht blossein natürlicher Stammesgott, sondern der Gott eines Bundes, sodass hier die Idee einerBundesreligion durchaus begründet ist. Der Jahwecultus in allen Stämmen Israels undJudas ist wahrscheinlich älter als das genealogische System, das alle Israeliten von einemnatürlichen Stammvater ableitet (Kinship, p. 251). Muhammads Auffassung desHeidentums als „einer Allianz der Anbeter und der Angebeteten in gemeinsamem In-teresse und zu gegenseitigem Nutzen" (Wellhausen, Heidentum, p. 123. 2. Aufl. p. 127)findet ebenfalls in der Thatsache ihre Erklärung, dass die grossen Götter Arabiens zuseiner Zeit nicht mehr Götter der einzelnen Stämme waren.