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Die Religion der Semiten
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212 Achtes Kapitel. Die ursprüngliche Bedeutung des Tieropfers.

Dass das Opfermahl ursprünglich ein Fest der Verwandtschaft war, könntefür moderne Anschauung die Vorstellung nahe legen, dass seine ursprünglicheGestalt im häuslichen Kreise zu sixchen sei, und dass die öffentlichen Opfer,zu denen sich der ganze Stamm vereinigte, nur die weitere Ausgestaltungeines derartigen Aktes des häuslichen Cultus seien, wie sie im alten Rom mitjedem Familienniahl verbunden waren. Die römische Familie erhob sich nie-mals vom Mahle, bevor nicht ein Teil der Speisen den Laren auf dem Feuerals Opfergabe dargebracht war; die herrschende Auffassung, die in der gensnur die weiter ausgedehnte Hausgenossenschaft sieht, betrachtet natürlich auchdas vom Geschlecht dargebrachte Opfer als eine weitere Ausgestaltung dieseshäuslichen Cultus. Aber die Anschauung, dass der Stamm nur die erweiterteHausgenossenschaft sei, ist gegenüber den Ergebnissen neuerer Forschungnicht aufrecht zu erhalten. Die Verwandtschaft ist eine ältere Erscheinungals das Familienleben, und in den primitivsten, uns bekannten Gemein-wesen bildet die Familie oder die Hausgenossenschaft nur einen untergeord-neten Teil des Stammes; aber sie umfasst nicht nur Glieder, die als natürlichverwandt zusammengehören. In der Regel heiratet der Mensch in barbarischenCulturverhältnissen kein Weib des eignen Stammes, und die Kinder gehörendem Stamme der Mutter an, sie haben also mit ihrem Vater an der auf Bluts-gemeinschaft beruhenden Religion keinen Anteil. In einem derartigen Zustandder Gesellschaft ist kaum ein Familienleben vorhanden; es kann somit auchkein heiliges Mahl der Hausgenossenschaft geben. Bevor das Familienmahldie religiöse Bedeutung gewinnen kann, die es in Rom hatte, niuss vonzwei Möglichkeiten eine thatsächlich eintreten; es muss entweder die ursprüng-liche Verknüpfung von Religion und Verwandtschaft aufgelöst werden, oderes müssen sich Mittel gefunden haben, um die ganze Hausgenossenschaft zueiner einheitlichen Blutsgemeinschaft umzugestalten, was in Rom durch dieBestimmung erfolgte, dass das Weib durch die Ehe in die gens ihres Gattenaufgenommen wurde w . Die rohesten Völker haben religiöse Speisegesetze,die auf dem Grundsatz der Verwandtschaft beruhen, dass nämlich der Menschdas Totem-Tier seines Stammes nicht essen darf. Gewöhnlich haben sie aucheinige Bräuche, die eine Art Opfermahl des Stammesgenossen ausmachen; aberes besteht bei rohen Völkern nicht die Sitte, die geAvöhnliche, tägliche Nah-rung gemeinschaftlich und in regelmässigen häuslichen Mahlzeiten einzunehmen.Sie sind gewohnt, unregelmässig und für sich allein zu essen, und diese Sittewird durch religiöse Bestimmungen befestigt, die oft einem Gliede der Haus-genossenschaft Speisen untersagen, die dem andern erlaubt sind.

Wir haben kein direktes Zeugnis über die Gesetze und Bräuche derSemiten im Zustande primitiver Barbarei, obgleich indirekt schwerwiegendeGründe dafür sprechen, dass ursprünglich die Verwandtschaft nach der Mutterbestimmt wurde, und dass die Männer oft, wenn nicht immer, ihre Frauenaus fremden Stämmen nahmen. In diesem Falle ist auch anzunehmen, dassder Semite auf dieser Stufe des Gemeinwesens mit Weib und Kindern nicht

427) Bei den Griechen war es nach dem Zeugnis des Theophrastus bei P o r-p h y r i u s, De abstinent. II, 20 (vergl. Bemays, Theophrastos Schrift Ueber Fröm-migkeit, p. 68) gebräuchlich, den Göttern von jedem Mahle eine äitapx'»] darzubringen.Der Ausdruck ändpxsaSxt scheint diese Darbringung mehr unter den Gesichtspunkt derGaben als der sacrificalen Gemeinschaft zu stellen, und die Götter, denen diese Spendedargebracht wurde, waren nicht, wie in Rom, Familiengötter.