Das Stammesopfer. 211
reichen. Und dieser allgemeine Grund findet eine Bestätigung in der That-sache, dass sich die Verehrer, nachdem verschiedene Stämme dasselbe Heilig-tum zu besuchen und denselben Gott zu verehren angefangen hatten, bei cul-tischen Feiern immer noch nach dem Princip der Verwandtschaft zusammen-schlössen. Zur Zeit Sauls und Davids hatten sich bereits alle israelitischenStämme längst im Jahwecultus geeinigt; trotzdem veranstalteten die Geschlechterimmer noch ihr alljährliches Opferfest, an dem jedes Mitglied des Geschlechtesteilzunehmen verpflichtet war 426 . Ein entscheidenderes Zeugnis haben wir aberaus Arabien, wo, wie wir sahen, diejenigen nicht mit einander assen, die nichtdurch Verwandtschaft oder durch ein Uebereinkommen, das die gleiche Wirkungwie die natürliche Verwandtschaft hatte, geehit waren. Bei solcher Voraus-setzung musste das Opfermahl auf die Stammesgenossen beschränkt bleiben, undder Stamm war der weiteste Kreis, der sich zu einem cultischen Akt vereinigenkonnte. Obgleich die grossen arabischen Heiligtümer der heidnischen Zeitan den Wallfahrtsfesten von Angehörigen verschiedener Stämme besucht wurden,die unter dem Schutz des Gottesfriedens auch eine Zeit lang Frieden be-wahrten, finden wir doch, dass die Teilnahme am Cultus desselben Heiligtumsdie fremden Stämme nicht untereinander zu einer religiösen Einheit verband;sie übten den Cultus neben einander, aber nicht mit einander aus. Erst imIslam wird die Wallfahrt ein Band der religiösen Gemeinschaft, während esin der heidnischen Zeit das gewöhnliche Verfahren war, dass unter den ver-schiedenen Stämmen, bevor sie vom Feste zurückkehrten, ein Wettstreit derSelbsterhebung zum Ausbruch kam und zu gegenseitigen Kränkungen führte,sodass sie mit ihren alten, neu entflammten Feindseligkeiten zurückkamen * 2C .
425) I. Sam. 20, 6, 29. Das Wort mispaha bezeichnet nicht den häuslichen Fa-milienkreis, sondern das Geschlecht, die Sippe. In Vers 29 ist der hebr. Text verderbt:die richtige Lesung ergiebt sich aus den Septuaginta und ist von "Wellhausen hergestelltTIS "*? fl!£ SH „meine Brüder haben es mir anbefohlen". Es waren Davids Brüder, d. h.seine Geschlechtsgenossen, die seine Gegenwart verlangten. Die jährliche Festfeier, diePflicht aller Mitglieder des Geschlechts zu erscheinen, die Erwartung, dass' die heiligePflicht als eine ausreichende Entschuldigung für die Abwesenheit vom Hofe und selbsttoii dem Neumond-Opfer des Königs anerkannt werden würde, sind Punkte, in deneneine volle Uebereinstimmung mit dem römischen Gentilopfer vorliegt. Vergl. Gellius,Noctes atticae, XVI, 4, 3. Marquardt, Köm. Staatsverwaltung. 2. Aufl. III, 132,Ahm. 4.
426) S. Goldziher, Muham. Studien, I, 54—56. [Diese Wertkämpfe zwischenarabischen Stämmen, die durch ihre Helden und Dichter ausgefochten werden, heissenmufahara oder munäfara. Sie sind sehr oft der Anlass zu Stammeskriegen gewesen.Das Rühmen des eignen Stammes oder die poetische Selbstverherrlichung des auftreten-den Helden entspricht ganz den Reden der homerischen Helden; vergl. auch das alt-deutsche Hildebrandslied. Aehnliches findet sich bei Negervölkern, s. Stanley, Durchden dunkeln Weltteil, II, 97.] Das Gebet und die Ermahnung der Führer der Processionder Stämme von 'Arafa (Agh. III, 4; Wellhausen, Heident. p. 191) scheint mir nurfür den eignen Stamm berechnet zu sein das Gebet um „Frieden unter unsern Weibern,beständigen Weidebesitz für unsere Hirten, Reichtum in den Händen unserer edelstenMänner" fordert nur Segnungen für den Stamm; in der That begegnen sie uns an an-derer Stelle als ein an den Stamm gerichteter Segen (Agh. XIX, 132, 6). Und die Mah-nung, die Verträge inne zu halten, die dienten zu achten, gegen Gäste gastfrei zu sein,
enthält nichts, was nicht ein Punkt der Stammesmoral war. Die igäza, d. h. das Recht,das Zeichen zur Auflösung einer cultischen Versammlung zu geben, gebührte einem be-sondern Stamme; es war das Recht, als erster aufzubrechen. Der Mann, der seinemStamme das Zeichen gab, schloss für sie die Feier mit einem Gebet und einer Ermah-nung. Mehr lässt sich aus der Stelle nicht schliessen; sie beweist nicht, dass dieStämme irgend eine andere religiöse Gemeinschaft hatten, als die, welche mit der gleich-zeitigen Anwesenheit an derselben Stätte gegeben war.
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