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Die Religion der Semiten
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Speisegeineinschaft und Verwandtschaft. 209

einen Fremden durch das Band des Salzes aufnimmt, so ist der ganze Stammdurch sein Handeln gebunden und muss den Fremden als einen der Seinen auf-nehmen, so lange die eingegangene Verpflichtung aufrecht erhalten wird 419 .Die Vorstellung, dass die Verwandtschaft nicht lediglich ein durch dieGeburt gegebenes Verhältnis ist, sondern auch erworben werden kann, liegtunserem Anschauungskreise ganz fern; für uns ist die Verwandtschaft keinVerhältnis Ton absolutem Wert, sondern bemisst sich nach Graden. Sie be-deutet viel oder wenig oder überhaupt nichts, je nach ihrem Grade und andernUmständen. In alter Zeit waren hingegen die fundamentalen Verpflichtungender Verwandtschaft nicht an Grade des Verhältnisses gebunden, sondern warenmit absoluter und gleicher Kraft der Verbindlichkeit jedem Gliede des Stammesauferlegt. Es war nicht erforderlich, die Verwandtschaft mit jemandem durchZurückführung auf den gemeinsamen Vorfahren zu begründen, um zu wissen,dass das Leben eines Mannes einem heilig sei, und dass man an jeder Blutfehde,die ihn betraf, Anteil zu nehmen habe; es genügte, dass beide demselben Stammeangehörten und den gleichen Stammesnamen trugen. Wodurch die Zugehörigkeitdes einzelnen zu einem bestimmten Stamme begründet war, wurde durch dasGewohnheitsrecht bestimmt, das nicht auf allen Entwickelungsstufen der Ge-sellschaft das gleiche war. In den ältesten semitischen Gemeinwesen gehörteein Mann zum Stamme seiner Mutter; in späteren Zeiten gehörte er demStamme seines Vaters an. Aber die wesentliche Idee der Verwandtschaft warvon der besonderen Form des Gesetzes unabhängig. Ein Stamm war eineGemeinschaft von Menschen, deren Leben zu einer Einheit verbunden war, dieman als physisch bezeichnen kann, sodass sie als Glieder eines gemeinsamenLebens betrachtet werden konnten. Die Glieder eines Stammes betrachteteneinander als eine Lebenseinheit, als eine beseelte körperliche Einheit von Blut,Fleisch und Gebeinen, von der kein Glied verletzt werden konnte, ohne dassalle Glieder litten. Diese Anschauung kommt in den semitischen Sprachenin manchen auf die Familie bezüglichen Redewendungen zum Ausdruck. Beieinem Morde sagen die arabischen Stammesgenossen des Ermordeten nichtdas Blut des N. ist vergossen worden", sondernunser Blut ist vergossen".Im Hebräischen ist der Ausdruck, mit dem jemand seine Verwandtschaft geltendmacht: Ich bin von eurem Fleisch und Bern" 42 °. Im Arabischen und He-bräischen istFleisch" synonym mitStamm" oderVerwandtschaft" 421 .Uns erscheinen alle diese Ausdrücke als rein metaphorisch, als solche, aus denenkeine praktischen Folgerungen gezogen werden können. Für die alte Anschau-ung aber besteht zwischen metaphorischem und wörtlichem Sinne, zwischen derArt der Bezeichnung einer Sache und der Auffassung derselben kein scharferUnterschied; Ausdrücke und Symbole werden als Realitäten behandelt. Wennalso die Verwandtschaft das Anteilhaben an einer gemeinsamen Leiblichkeit

419) Das ist nur von den fundamentalen Rechten und Pflichten zu verstehen, dieauf der Heiligkeit des verwandten Blutes beruhen. Die secundären Rechte der Ver-wandtschaft, wie z. B. -bei Erbschaftsangelegenheiten und dergleichen, fallen nicht indiesen Bereich. Hinsichtlich derselben hat der Verbündete nicht die vollen Rechte einesStarnmesmitgliedes. s. Kinship, p. 47.

420) Rieht. 9, 2. IL Sam. 5, 1. Dem entsprechend lautet der die Verwandtschaftanerkennende Ausdruck:Du bist von meinem Bein und Fleisch" (Gen. 29, 14. IL Sam.19, 12); vergl. auch Gen. 37, 27:er ist unser Bruder, unser Fleisch".

421) Lev. 25, 49; s. Kinship, p. 149.

Smith, Keligion. 14