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Die Religion der Semiten
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208 Achtes Kapitel. Die ursprüngliche Bedeutung des Tieropfers.

wo die Israeliten mit den Gibeoniten ein Bündnis eingehen, indem sie ohneeinen Bescheid Jahwes einzuholen, von deren Speisevorräten nehmen. Darauffolgt ein formales, durch einen Eid bestätigtes Bündnis; aber indem die Is-raeliten die dargebotene Speise annehmen, sind sie bereits auf das Bündniseingegangen.

Speisegemeinschaft und Verwandtschaft.

Die Wurzel der Sache haben wir damit aber noch nicht erkannt. Wasist im letzten Grunde, müssen wir fragen, die Natur der Gemeinschaft, diedurch gemeinsames Essen und Trinken begründet oder erklärt wird ? In unsererkompliciert gestalteten Gesellschaft hat die Gemeinschaft viele Formen undverschiedene Grade. Es können hier Menschen durch das Band der Pflichtund der Ehre zu gewissen Zwecken verbunden sein und in allen andern An-gelegenheiten einander ganz fern stehen. Ebenso finden wir in alten Zeiten,z. B. im alten Testament dass Verpflichtungen verschiedener Art durchein gemeinsames Mahl ihre Weihe und Bestätigung erhalten. Aber in jedemFalle ist die Verpflichtung absolut und unverletzlich; durch das Mahl wirdeine Pflicht von unbedingter Verbindlichkeit begründet. In der ganz primi-tiven menschlichen Gesellschaft besteht aber nur eine Art von Gemeinschaft,die absolut und unverletzlich ist. Für den rohen Menschen zerfallen alleandern Menschen in zwei Klassen: solche, denen sein Leben heilig ist, undsolche, bei denen dies nicht der Fall ist. Die ersteren sind seine Genossen;die letzteren sind Fremde und möglicherweise Feinde, mit denen eine unver-letzliche Verbindung undenkbar ist, falls sie nicht zuvor dem Kreise einge-gliedert sind, in dem jedes Menschen Leben allen seinen Genossen heilig ist.

Dieser Kreis aber entspricht wiederum dem Kreise der Verwandtschaft,die sich praktisch darin erweist, dass der ganze Stamm für das Leben jedesseiner Glieder verantwortlich ist. Wer einen Stammesgenossen, sei nun die Thatabsichtlich oder unabsichtlich geschehen, erschlägt, begeht nach den Ge-setzen der alten Gesellschaft einen Mord und wird durch Ausstossung ausdem Stamme bestraft 418 . Ist ein Stammesgenosse von einem Fremden er-schlagen, so ist jedes Mitglied des Stammes verpflichtet, seinen Tod zu rächen,indem er den Mörder oder irgend ein anderes Mitglied seines Stammes tötet.Es liegt auf der Hand, dass bei einem derartigen System eine unverletzlicheGemeinschaft nur zwischen Menschen desselben Blutes bestehen kann. Denndie Pflicht der Blutrache ist die höchste, und jede andere Pflicht tritt ihrgegenüber zurück, sobald sie mit den Forderungen der Blutsgemeinschaftin Widerspruch geriete. Niemand kann mit einem andern in eine absolutverbindliche Beziehung treten, auch nicht für einen zeitweiligen Zweck, ohnedass dieser für die Zeit ihrer Verbindung die Stellung eines Stammesgenosseneinnähme. Und das bedeutet nichts anderes, als dass ein Fremder mit mirnicht verbunden sein kann, wenn er nicht gleichzeitig mit allen meinen Stam-mesgenossen in genau derselben Weise in Verbindung tritt. Das ist in derThat das Gesetz des Wüstenlebens; wenn irgend ein Glied eines Stammes

418) Auch in der homerischen Zeit kann für den Mord im Stamme kein Blutgeldgenommen werden, ein Punkt, der öfter übersehen wird, auch von Buchholz, Homer.Realien, II, 1, p. 76.