Die Verbündung durch Speisegemeinschaft. 207
Dieser Grundsatz war von den alten Arabern so weit ausgebildet, dass Zaidal-Hail, ein berühmter Held zur Zeit Muhammads, sich weigerte, einen Räuber,der seine Kamele fortgetrieben hatte, zu erschlagen, weil dieser, bevor er denDiebstahl beging, heimlich aus der Milchschale seines Vaters getrunken hatte 414 .Indes ergiebt sich daraus, dass jemand einmal mit einem andern gemeinschaft-lich gegessen hat, noch nicht als eine selbstverständliche Thatsache, dasszwischen ihnen eine dauernde Freundschaft besteht; denn das Band der Ge-meinschaft wird in sehr realistischer Weise verstanden und hat genau genommennicht länger Bestand, als man die Speise im Körper verbleibend denkt 416 .Aber das zeitweilige Band wird durch Wiederholung gefestigt 410 und kannleicht in eine dauernde, durch einen Eid bekräftigte Verbindung übergehen.„ Es bestand ein beschworenes Bündnis zwischen Lihyän und Mustalik; siepflegten mit einander zu essen und zu trinken" 417 . Dies Wort eines arabi-schen Dichters drückt genau das aus, was die Bedeutung des Opfermahlsausmacht. Der Gott und seine Anhänger pflegen mit einander zu essen undzu trinken, und durch dies Zeichen wird ihre Gemeinschaft erklärt und besiegelt.Die ethische Bedeutung des gemeinsamen Mahles kann am zutreffendstendurch den arabischen Brauch veranschaulicht werden; aber die Sitte warnicht auf die Araber beschränkt. Das alte Testament erwähnt mehrere Fälle,in denen ein Bündnis von den Parteien durch gemeinschaftliches Essen undTrinken besiegelt wurde. In den meisten dieser Fälle war das Mahl aller-dings ein Opfermahl, sodass sich daraus noch nicht ergiebt, dass schon zweiMenschen einander verpflichtet sind, wenn sie nur am selben Mahle teilnehmen,ohne dass die Gottheit als dritter Teilnehmer bei dem Abschluss des Bünd-nisses hingezogen wird. Die Bedeutung des von arabischer Seite gegebenenBeweismaterials liegt darin, dass es erweist, dass die durch gemeinsame Nah-rung geschaffene Verbindung an sich fest ist, dass die Religion nur herange-zogen wird, um sie zu bestätigen und zu bekräftigen, dass aber das Wesender Sache in dem natürlichen Akt des gemeinsamen Essens liegt. Dass beiden Hebräern und Kanaanitern dasselbe der Fall war, kann schon aus Analogieerschlossen werden, erfährt aber auch eine direkte Bestätigung aus Jos. 9, 14,
I, 329; Kämil, p. 284, besonders den dort citierten Vers des Abu '1-Tamahän, wo „Salz"als in der Bedeutung von „Milch" gebraucht erklärt wird.
414) Agh., XVI, 51. Vergl. Kinship, p. 149 f.
415) Burton, Pilgrimage, III, 84, sagt, dass einige Stämme täglich die Erneue-rung des Bandes fordern, da sonst, um ihren Ausdruck zu gebrauchen, „das Salz nichtin ihrem Magen ist" — fast derselbe Ausdruck wie in dem oben erwähnten Verse desAbu '1-Tamahän. Der Schutz eines Gastes dauert für gewöhnlich drei Tage und einendrittel Tag nach seiner Abreise (Burckhardt, Bed. and Wahab. I, 136), oder nachDoughty, I, 228 zwei Nächte und den dazwischen liegenden Tag. Bis zu welchemGrade diese Anschauungen geltend gemacht werden können, dafür ist ein merkwürdigesBeispiel m dem Amtäl des Mufacldal al-Dabbi, Konstant. A. H. 1300, p. 46 ge-geben : Jemand beansprucht und erhält zur Wiederauffindung seiner ihm gestohlenenKamele die Hülfe des Al-Härith, und zwar deshalb, weil das Wasser, das noch im Leibeder Kamele war, als sie gestohlen wurden, mit Hülfe eines Seiles geschöpft worden war,das von den Hirten des Al-Härith geliehen war.
416) Ibn Hisäm p. 553 f. „0 Feind Gottes! Wulst du diesen Juden töten?Vieles von dem Fett deines Wanstes ist von seiner Substanz!"
417) Diwan derHudhailiten, No. 87, ed. Kosegarten, p. 170. In Sukkari'sBericht über die Schlacht bei Kuschäwa (s. Wright, Arabic reading book, p. 21)weigert sich ein Gefangener, die Speise dessen zu essen, der ihn gefangen genommenund seinen Sohn in der Schlacht erschlagen hat. Er will sich damit offenbar das Rechtder Blutrache wahren.