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Die Religion der Semiten
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Die Opferfeste. 197

dass für die Masse des Volkes der Jahwecultus und der Baalcultus durchkeine scharf bestimmte Grenze von einander geschieden waren, und dass inbeiden Fällen die vorherrschende Stimmung der Verehrer durch den festlichenCharakter des Cultus bestimmt war. Auch ist das Vorherrschen des Opfer-mahles als der feststehenden Form der gewöhnlichen Religion nicht auf diesemitischen Völker beschränkt; die gleiche Gestalt des Cultus herrscht imalten Griechenland und in Italien, wie sie die allgemeine Form der localenCulte kleiner, Ackerbau treibender Gemeinwesen zu sein scheint, aus denenalle Nationen der alten Culturwelt hervorwuchsen. Ueberall finden wir, dassmit dem Opfercultus in der Regel ein Mahl verbunden ist, und dass ein Mahlnicht ohne ein Opfer veranstaltet werden kann. Denn ein Mahl ist ohne Fleischnicht vollständig; und im Altertum war das Gesetz, dass jedes Schlachtenein Opfer war, nicht auf die Semiten beschränkt 407 . Die Identität der reli-giösen Anlässe und Festzeiten dürfen in der That für die Gestalt der altenReligion überhaupt als das charakteristische Kennzeichen betrachtet werden.Wenn Menschen mit ihrem Gotte zusammenkommen, so veranstalten sie einMahl und sind gemeinsam fröhlich, und wenn sie selbst feiern und fröhlichsind, haben sie auch den Wunsch, dass der Gott daran teilnehme. DieseAnschauung ist Religionen eigen, in denen die herrschende Stimmung derGläubigen die des freudigen Vertrauens auf ihren Gott ist, die nicht durchein dauerndes Gefühl der menschlichen Schuld gestört ist und die auf derfesten Ueberzeugung beruht, dass sie und die angebetete Gottheit gute Freundesind, die einander vollkommen verstehen und die durch nicht leicht zu lösendeBande vereinigt sind. Die Grundlage dieses Vertrauens liegt natürlich in derAnschauung, dass auch die Götter Glieder derselben natürlichen Gemeinschaftsind, der ihre Anhänger angehören. Der Gott hat als Vater oder König dengleichen Anspruch auf Verehrung und Diensterweisung wie ein menschlicherVater oder König, und die Religion ist thatsächlich nur eine sociale Pflicht,ein als selbstverständlich anerkannter Bestandteil der Führung des täglichenLebens, der durch feste Gesetze beherrscht wird, nach denen jedermann vonKindheit an erzogen ist. Niemand, der als guter Bürger der gewöhnlichenNorm der bürgerlichen Moral entsprechend in seinem Verhältnis zu den Volks-genossen lebt und bei der Verehrung des Gottes die überlieferten Bräuchebefolgt, braucht zu befürchten, dass die Gottheit ihn auf Grund eines höherenGesetzes der Lebensführung als nicht zulänglich erachte. Die Sittlichkeit despraktischen Lebens und die der Religion werden nach gleichem Masse bestimmt;eine Lebensführung, die ausreicht, um die Achtung der Menschen zu behalten,genügt auch für das Verhältnis des Menschen zu seinem Gotte. Man musssich daran erinnern, dass alle antike Sittlichkeit eine Angelegenheit des socialenBrauches und des Gewohnheitsrechtes ist, und dass es kaum einen Mittelweggiebt zwischen einem der feststehenden, durchschnittlichen, socialen Pflichtentsprechenden Leben und einem völligen Bruch mit der ganzen bürgerlichenund religiösen Gemeinschaft. Wer sich mit Bedacht zu den Gesetzen des Gemein-

407) Es bestellt ebenso in Indien (Manu, V, 31 ff.) und in Per sien (Spiegel,Eran. Alterth. III, 578. Vergl. Herod. I, 132, Strabo, XV, 3, 13. p. 732). Bei den Rö-mern und Griechen war mit jedem Feste, selbst mit jedem gemeinschaftlichen Mahle,ein Opfer verbunden. Im letzteren Falle brachten die Römer den Hausgöttern eineSpende dar. Ueber die Identität von Opfer und Mahl in Griechenland s. Athenaeus,V, 19; Buch holz, Homer. Realien, II, II, 202, 213 ff.