Der Zehnte und die öffentlichen Opfermahle. 195
der sie selbst zum Altar brachte und für ihre Darbringung Gott und seinemGewissen allein verantwortlich war. Der Zehnte hingegen war eine öffentlicheVerpflichtung, die von dem Gemeinwesen zum Unterhalt der öffentlichen Re-ligion gefordert wurde. Es gab keinen principiellen Grund, der seine Ver-wendung für Zwecke, die mit der öffentlichen Religion in Zusammenhangstanden, und für die Geld oder Geldeswert erfordert wurde, beschränkt hätte.Die Art, wie er angewandt werden sollte, hing nicht von dem persönlichen"Willen dessen ab, der den Zehnten entrichtete, sondern war dem Ermessen desHauptes der Gemeinschaft überlassen. In späterer Zeit, nach dem Exil, dienteder Zehnte gänzlich zum Lebensunterhalt der Priesterschaft. Im alten Israelscheint er dagegen hauptsächlich, wenn nicht gänzlich, zu öffentlichen Mahlenam Heiligtum verwendet worden zu sein. In dieser Hinsicht unterscheidet ersich gänzlich von den Erstlingsfrüchten, die zwar gewöhnlich bei einem öffent-lichen Feste dargebracht wurden, aber nicht als ein Teil des Materials zumOpfermahl in Betracht kamen. Die religiöse Feier, bei der die Menschennnd ihr Gott an einer gemeinschaftlichen Mahlzeit teilnahmen, stand ursprüng-lich mit der Darbringung von Getreideopfern, die dem Gott als Tribut ent-richtet wurden, in keinerlei Zusammenhang; ihr wichtigster Gegenstand wardas Opfertier (zebah). Wir werden weiterhin sehen, dass das zebali seinemUrsprünge nach nicht das Privatopfer eines einzelnen Familienhauptes, sonderndas Opfer eines Stammes war; somit hatte auch das Opfermahl vorwiegendden Charakter eines öffentlichen Mahles. Wenn diese öffentlichen Mahle eineerheblich reichere Ausgestaltung erfahren und nicht mehr bloss mit einemVorrat von Opferfleisch ausgestattet werden, sondern mit luxuriösen Beigabenjeder Art, wie es in Israel unter den Königen zu geschehen pflegte, so werdensie sehr kostbare Veranstaltungen, die nur aus öffentlichen Mitteln bestrittenwerden können. Die Israeliten waren zur Königszeit nicht mehr eine schlichteGemeinschaft von Landleuten, die alle in den gleichen Verhältnissen lebtennnd die sich zu einem ländlichen Mahle einfach zusammenschliessen konnten,indem jedermann aus seinem eignen Besitztum das Erforderliche zum Heiligtumemitbrachte. Glänzende Feste, wie die zu Bethel, konnten auf diesem "Wegeoffenbar nicht zu Stande kommen; sie waren vielmehr Gastmähler der oberenKlassen, an denen der Arme kaum einen ganz geringen Anteil hatte. DieMittel zu diesen Festlichkeiten lieferte der Zehnte; aber die Armen, die denZehnten aufbrachten, hatten bei den Festmahlen keinen Zutritt als Gäste.Die Einrichtung des Mahles lag in den Händen der herrschenden Klassen, dieden Zehnten einnahmen und ihn im Cultus so verwerteten, dass sie von allemGuten den Löwenanteil sich selbst sicherten. Freilich wurde, wie auch inanderen Gebieten der antiken Welt, der Grundsatz eines öffentlichen Opfer-mahles nicht gänzlich ignoriert, und jeder, der zugegen war, bekam etwas zuessen und zu trinken, sodass die ganze Volksmasse bei guter Stimmungerhalten blieb i0i . Natürlich ist nicht anzunehmen, dass der Cultus überhauptund gänzlich diesen öffentlichen Charakter hatte. Privatpersonen brachten
404) Der einzige Ausweg, um diesem Schluss zu entgehen, wäre die Annahme,dass die Reichen aus ihrer eignen Tasche den grösseren Anteil an den öffentlichenOpfermahlen bestritten. Niemand, der den Orient kennt und das Buch des Arnos gelesenhat, wird das glauben. Nathans Parabel vom Lamm des Armen, das der reiche Nachbarihm wegnimmt, um ein Mahl — d. h. zu dieser Zeit nur ein Opfermahl — zu veranstalten,ist eine den "Verhältnissen ganz entsprechende Illustration.
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