Der Zehnte im alten Israel. 191
Hofhaltung aus den Landesgebieten bezog, darf als eine derartige Abgabebetrachtet werden 390 . Ebenso entspricht die Institution des heiligen Zehntender Auffassung des nationalen Gottes als König, wie zu Tyrus dem Melkarth,„dem Könige der Stadt", der Zehnte entrichtet wurde. Wie uns Diodorberichtet, sandten die Karthager jährlich zur Zeit der Gründung ihrer Stadtden Zehnten ihrer Einkünfte nach Tyrus 307 . Das ist das älteste Beispieleiner heiligen Abgabe unter den Semiten, worüber wir einen genauen Berichthaben. Dabei ist zu bemerken, dass es ebenso sehr ein politischer wie reli-giöser Tribut ist; denn der Tempel des Melkarth war zugleich das Schatzhausvon Tyrus, und es ist nicht möglich, zwischen dem heiligen Zehnten, den dieKarthager darbrachten, und dem politischen Tribut, wie ihn die Kolonien,z. B. Utica 308 , zahlten, einen Unterschied zu machen.
Die ältesten hebräischen Gesetze fordern die Darbringung der Erstlings-früchte , aber einen an das Heiligtum zu entrichtenden Zehnten kennen sienicht. In der That waren die hebräischen Heiligtümer in der alten Zeit nichtso glänzend ausgestattet, um heilige Abgaben in erheblichem Masse als er-forderlich aufzuerlegen. Als Salomo nach dem Vorbilde der grossen Bautendes Hiram zu Tyrus seinen Tempel erbaute, wurde auch im Cultus ein reichererAufwand nötig. Aber wie der Tempel mit dem Palast verbunden war, sogehörte auch die Ausstattung des Cultus zu den Hofhaltungskosten des Herr-schers und wurde ohne Zweifel aus den Naturalienabgaben bestritten, die fürden Unterhalt des Hofes geliefert wurden (IL Kön. 16, 15; Hes. 4, 9 ff.).Mit anderen Worten: der Unterhalt des königlichen Heiligtums war den könig-lichen Einkünften auferlegt; daher finden wir, dass der dem Heiligtum un-mittelbar entrichtete Zehnte keinen Teil der Tempeleinkünfte bildet, auf dieIL Kön. 12, 4 Bezug nimmt. Im Nordreiche wurden die königlichen Heilig-tümer, von denen Bethel das bedeutendste war (Arnos 7, 3) ursprünglich ingleicher Weise durch den König selbst unterhalten. Als aber Bethel nichtmehr der gewöhnliche Sitz des Hofes war, sodass die dortigen regelmässigenOpfer nicht mehr mit dem Unterhalt für die königliche Tafel verbundenwerden konnten, mussten für sie besondere Vorkehrungen getroffen werden.Wie die neue und höher ausgestaltete Form des Heiligtums auf phoenicischemEmfluss beruht, so war es Phoenicien, wo die religiöse Abgabe eine alteInstitution war, durch dessen Einwirkungen naturgemäss auch die Quelle, ausder ein prunkvoller Cultus bestritten werden konnte, erschlossen wurde: derCultus des Landesgottes musste auch dem Lande auferlegt werden. Die Ana-logie der fiskalischen Ordnungen im Orient macht es wahrscheinlich, dass
396) I. Sam. 8, 15, 17; I. Kön. 4, 7 ff. [Eine derartige Abgabe an den Königwird vielleicht Arnos 7, 1 erwähnt: ^ban ,I !J. Wenn es das „Königsheu" bedeutet, wieauch W. R. Smith annimmt, so ist es eine Abgabe von dem Gras- oder Heuertrag derWiesen für die Pferde des Königs (vergl. I. Kön. 18, 5). Doch bedeutet es wohl „Schaf-schur des Königs".] Die Römer legten in Syrien eine im Monat Nisan zu entrichtendeAbgabe auf das Weideland zum Unterhalt ihrer Pferde.
S. B r u n s und S a c h a u, Syrisch-römisches Rechtsbuch, Text L, § 121; Wri g h t,Notulae Syriacae (1887), p. 6.
397) Vergl. das Capitel Diodor, XX, 14. [Eine karthagische Gesandtschaft, diedie jährliche Abgabe Karthagos an den Melkarthtempel überbracht hatte, war geradein Tyrus, als Alexander der Gr. die Stadt angriff. Arrian, Anab. II, 24, 5.1
398) Josephus, Antiquit. VIII, 5, 3, nach der Lesung Nieses, die GutschmidsConjectur ist.