Heiliger Tribut in Arabien; Erstlingsgaben. 189
wurden durch gewisse Tabus geschützt, die es verhinderten, dass sie von Seitendes Menschen als blosse Habe benutzt wurden. Damit zeigt sich auch, dassdie angeborene Heiligkeit der Erstlinge (Lev. 27, 26) nur eine höhere Formder ursprünglichen Heiügkeit der Haustiere überhaupt ist. Die Richtigkeitdieses Schlusses wird durch die Praxis bestätigt. Wenn nämlich die Erst-linge Tiere von einer besonders hohen Heiügkeit sind, so werden die Opfer,zu denen sie geeignet sind, besondere Akte der Gemeinschaft. Sühnopfer,Brandopfer und ähnliche, sein, aber nicht gewöhnliche gemeinschaftliche Opfer-mahle. In der That steht es so in den ältesten hebräischen Zeiten; denn dasPassa, das Erstlingsopfer xat' äjoxifjv, ist ein Sühnebrauch von besondersaussergewöhnlicher Art 388 .
Ferner besteht ein enger Zusammenhang zwischen Erstlingsopfern undBrandopfern als Sühneritus; beide sind auf männliche Tiere beschränkt. DasBrandopfer des Samuel (I. Sam. 7, 9) ist ein saugendes Lamm, während wiraus Exod. 20, 30 sehen, dass Erstlinge am achten T a g e — oder sobald esmöglich war — geopfert wurden (vgl. Lev. 22, 27).
Die Weihung der erstgebornen männlichen Kinder (Exod. 13, 13. 22,28. 34, 20) hat stets Schwierigkeiten bereitet. Der gesetzliche Brauch war,die Erstgebornen loszukaufen; in Num. 3 wird diese Loskaufung in sehr com-plizierter Weise mit der Weihe des Stammes Levi verknüpft. Es scheintimmerhin, dass die Opfer von erstgebornen Kindern, die in der Zeit unmittel-bar vor dem Exil häufig wurden, als Leistungen, die unter das Gesetz derErstlinge fielen, angesehen wurden (Jer. 7, 31. 19, 5. Hes. 20, 25). Es wäreabsurd, daraus zu folgern, dass die Hebräer zu irgend einer Zeit alle ihreerstgebornen Söhne wirklich geopfert hätten; aber es muss in dem altenBrauch ein Anknüpfungspunkt für den Glauben gelegen haben, dass die Gott-heit ein solches Opfer fordere. Thatsächlich war auch in alter Zeit, wennausserordentliche Umstände ein Menschenopfer erforderten, dieses ein Kind,vorzugsweise ein Erstgeborner, oder nur ein Kind, das von den Bewohnern inoder um Palästina entnommen war 389 . Gewöhnlich wird dies damit erklärt,dass es die kostbarste Gabe sei, die ein Mensch darbringen könne; doch ist esvielmehr als die Erwählung der heiligsten Art des Opfers für einen bestimmtenZweck zu betrachten. Ich vermute, dass alle Vorrechte des Erstgebornen beiden semitischen Völkern 300 ursprünglich Vorrechte der Heiligkeit sind; dasheilige Blut des Stammes fiiesst am reinsten und stärksten in ihm (Gen. 49, 3.Deut. 21, 17). Weder bei Kindern noch bei Tieren lag in der durch die Ge-burt gegebenen Heiligkeit des Erstgebornen, dass es geopfert oder der Gottheit
388) Dass das Passaopfer ursprünglich ein Opfer der Erstlinge war, ist vonWellhausen, Prolegomena, Cap. III, § 1, 1 dargethan worden. Zuletzt schiedensich das Passalanini und die Erstlinge. Das erstere wurde mit vielem von dem alten undcharakteristischen Ritual als ein häusliches Opfer beibehalten, während die letzteren amHeiligtum dargebracht und auf dem Altar geopfert wurden, wobei das Fleisch ganzdem Priester zufiel (Num. 18, 18). Im deuteronomischen Gesetz aber haben die Erst-linge noch nicht den Charakter einer heiligen Abgabe (Deut. 12, 17 ff. 15, 19 ff.).
389) II. Kön. 3, 27 : Der König Mesa von Moab opfert während der Belagerungdurch die Israeliten seinen Sohn; Philo von Byblus = Pragm. Hist. Graec. 571;Porphyrius, De abstin. II, 56: „xmv cpiXxdTuv xtva".
390) [Die beduinischen Araber kennen eigentliches Erstgeburtsrecht nicht. Bei denBabyloniern findet es sich aber, s. Meissner, Beiträge zum altbabylon. Privatrecht,p. 16. Jakob, Altarab. Parallelen zum AT. p. 13 vermutet, dass es mit der Entwicke-lung des Ackerbaus zusammenhängt.]