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Die Religion der Semiten
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Heiliger Tribut in Arabien; Erstlingsgaben. 187

meinschaft der Verehrer untereinander und mit ihrem Gotte, was den Be-ziehungen entspricht, die thatsächlich zwischen den Häuptlingen und ihr enStammesgenossen bestanden. Wenn wir aber lesen, dass zur Zeit Muhammadsder gewöhnliche Cultus der Hausgötter darin bestand, dass man sie beim Aus-gang und Eingang mit der Hand zu streicheln pflegte 386 , müssen wir unsdaran erinnern, dass die ehrerbietige Begrüssung alles war, was unter gewöhn-lichen Verhältnissen ein grosses Stammeshaupt von den geringsten seiner Stam-mesgenossen erwarten konnte. Bei den Wallfahrtsfesten erschien bei den Ara-bern wie den Hebräern zwar niemand ohne eine Gabe; aber dort handelte essich um den Cultus eines fremden Gottes.

Die Zahlung eines Tributs wird durch zweierlei bestimmt; sie ist 1) eineUebertragung des Eigentums, und 2) die Verpflichtung, wenn auch nicht einenbestimmten Procentsatz, so doch wenigstens irgend etwas zu bezahlen.

Das arabische Opfer kann, wie wir sahen, als eine Uebertragung vonEigentum aufgefasst werden. Bei den meisten Opfern ist jedoch auch die zweiteBedingung nicht erfüllt; denn in Arabien ist es selbst im heiligen MonatRagab in jedermanns Belieben gestellt, ob er Vor dem Gotte erscheinen undihm ein Opfer bringen will.

Es erscheint indes als wahrscheinlich, dass die absolute Willensfreiheitdes einzelnen in betreff der religiösen Pflichten, wie sie in Arabien in denGenerationen unmittelbar vor dem Islam hervortritt, auf der Zersetzung deralten Religion beruht. Es kann z. B. kaum zweifelhaft sein, dass die aske-tischen Verpflichtungen während eines Kriegs zur Ausübung der Blutrache, diezur Zeit des Propheten durch ein freiwilliges Gelübde übernommen wurden,gleichzeitig durch die religiöse Sitte nachdrücklich gefordert wurden. Fernergab es gewisse religiöse Einschränkungen des Gebrauchs eines Besitztums, dienicht freigestellt gewesen zu sein scheinen, z. B. das Verbot, eine Kamelinfür ein gewöhnliches Werk zu benutzen, die zehn weibliche Junge geworfenhatte. In älterer Zeit wenigstens wurde jedoch ein solches Kamel dem Gottenicht als Eigentum übergeben; die Beschränkung war einfach ein Tabu.

Immerhin giebt es ein arabisches Opfer, das in hohem Masse den An-schein einer dem Gott zu entrichtenden, festen Abgabe hat, nämlich dasErstlingsopfer (J'ara'). Wir haben bereits bemerkt, dass die uns überdas fara 1 überkommenen Berichte verworren und unsicher sind. Aber ob-gleich sich der Gebrauch des Wortes auf andere gewöhnliche Opfer ausge-dehnt zu haben scheint, so bezeichnet es doch ursprünglich offenbardasFohlen oder Lamm, welches als erstes geworfen ist". Das ist die im hadlt ge-gebene Bestimmung, der in solchen Fällen stets von grossem Gewicht ist, dieihre Bestätigung auch in einem arabischen Sprüchwort findet 387 . Da wir alsoaus dem hadit ersehen, dass es Sitte war, das fara 1 zu opfern, solange dasFleisch noch dem Leim glich und an der Haut klebte, so muss dieses Opfermit dem hebräischen Opfer der Erstlinge von Kühen und Schafen verknüpftwerden, die nach dem ältesten Gesetze (Exod. 22, 30) am achten Tage nachder Geburt dargebracht werden mussten. Bei der Deutung des arabischenfara!- liegt allerdings ein unglücklicher Doppelsinn vor; denn die Erstgeburt

386) Wellhausen, Muhammed in Medina, p. 350.

387) Maidäni, II, 20; Frey tag,. Arab. Proverb. II, 212. Vergl. Lisän, s. v.