Das Material des Opfers. 167
den kein Fest vollständig war, scheint nahezu allgemein gewesen zu sein, wonur die Traube bekannt war 328 ; sogar in Arabien fand er Eingang, wo doch derWein ein seltener und kostbarer, von auswärts eingeführter Luxusartikel war.Dagegen hatte die Milch, wiewohl sie bei den Israeliten eines der wichtigstenLebensmittel war, im Opfercultus der Hebräer keine Stelle; doch wurdenvon den Arabern Libationen von Milch dargebracht, und ebenso in Karthago 320 .Ihr Fehlen im hebräischen Opferwesen ist vielleicht nach Exod. 23, 18. Lev.2, 11 aus der Bestimmung zu erklären, die alle gährenden Stoffe von der Dar-bringung als Opfer ausschliesst; denn in heissen Zonen geht die Milch sehrschnell in Gährung über und wird gewöhnlich sauer genossen 327 . DerselbeGrundsatz erklärt auch den Ausschluss von „Honig" (debas Lev. 2, 11), einAusdruck, der, wie das arabische dibs, auch Fruchtsaft bezeichnet, der durchAufkochen dickflüssig gemacht wird — im heutigen und wahrscheinlich auchim alten Palästina ein sehr wichtiges Lebensmittel. Früchte, wie sie die Naturbot, wurden in Karthago 328 , und in alter Zeit wohl auch von den Hebräern,als Opfer dargebracht 32 °. Vegetabilische oder Getreideopfer wurden von den
325) Einige Ausnahmen finden sich, wofür zu vergleichen Aischylos, Eu-men. 107; Sophokles, Oedip. Kol. 100 mit den Scholien; Pausanias, II, 11, 4.V, 15, 10 (Griechische Trankopfer, die den Eumeniden und den Nymphen dargebrachtwerden); Athenaeus XV, 48 berichtet von Trankopfern im Sonnencult zu Emesa.
326) s. Wellhausen, Heidentum 111 f. [2. Aufl. 114]. CIS. I, No. 165, Z. 14.No. 167, Z. 10.
327) Das Verbot der Darbringung von in Gährung übergehenden Stoffen amAltar wurde im nördlichen Israel nicht in allen Formen des Opfers beachtet (Arnos4, 5); Spuren von einer grösseren Freiheit in dieser Beziehung finden sich auch inLev. 7, 13. 23, 17. Es scheint befremdlich, dass der Wein beim Opfer gestattet undder Sauerteig verboten war; denn die Hefe ist ein Produkt der Weingährung, und ge-säuertes Brot mit Wein ist für den Nomaden ein fremder Luxus (al-hamr wal-hamir,Agh. XIX, 25), sodass beide in der ältesten Form der hebräischen Opfer gefehlt habenmüssen. Das festgehaltene Verbot des Gesäuerten beim Opfer kann somit, nachdem der Weingestattet war, nicht nur als ein Stück des religiösen Konservativismus aufgefasst werden,sondern muss irgend eine sonstige Bedeutung haben. Es ist möglich, dass in derältesten Form das gesetzliche Verbot des Gesäuerten nur für das Passahopfer galt,worauf sich Exod. 23, 18, 34, 25 insbesondere beziehen. In diesem Zusammenhange istdas Verbot des Gesäuerten eng mit der Bestimmung verknüpft, dass das Fett und Fleischnicht bis zum nächsten Morgen übrig bleiben darf. Wir werden weiterhin sehen, dasseine ähnliche Bestimmung für gewisse Opfer der Saracenen galt, die dem Passahopfernahe standen, die roh gegessen wurden und bis zum Aufgang der Sonne ganz verzehrtsein mussten. In diesem Falle war die Vorstellung, dass die wirkende Kraft des Opfersin dem lebendigen Fleisch und Blut des Opfers Hege. Jede Verwesung musste deshalbverhütet werden, und es liegt auf der Hand, dass Gährung und Verwesung eng ver-knüpft sind.
Das einzige positive Gesetz gegen die Anwendung von Milch im Opfer liegt inExod. 23, 19, 34, 26 vor: „Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutterkochen". „Milch der Mutter" heisst einfach „Ziegenmilch", die am gewöhnlichsten ge-braucht wurde (Prov. 27, 27), und in Milch gekochtes Fleisch ist noch heute in Ara-bien eine gewöhnliche Nahrung. Der Zusammenhang der Stellen im Exod. zeigt, dasssie auf einen alten Opferbrauch Bezug nehmen; Rieht. 6, 19 finden wir ein Brand-opfer von gekochtem Fleisch. Eine in saurer Milch gekochte Opfergabe war offenbarvon derselben Beschaffenheit, wie eine in Gährung übergegangene Speise. Ich halte esindes nicht für sicher, dass wir damit die Wurzel der Erscheinung aufgewiesen haben.Zahlreiche primitive Völker betrachten die Milch als einen Ersatz für dasBlut. Somit könnte das Essen eines in der Milch des Muttertieres gekochten Böck-chens als ein Aequivalent für das „Essen mit seinem Blut" betrachtet werden und denHebräern zugleich mit dem sacramentalen heidnischen Blutgebrauch verboten worden sein.
328) CIS. I, No. 166.
329) Der Ausdruck hittulim, der Lev. 19, 24 von den geweihten Früchten gebrauchtwird, die ein junger Baum in seinem vierten Jahre trägt, wird Rieht. 9, 27 von dem