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Die Religion der Semiten
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138 Fünftes Kapitel. Natürliche und künstliche Cultusstätten etc.

Ein Orakel, das seine Entscheidung durch Annahme oder Verwerfungdes Opfernden und seiner Gahe kund giebt, kann sich sehr leicht zu einemGottesurteil entwickeln, indem die Person, die eines Verbrechens beschuldigtwird oder in einem Process eines Meineides verdächtig ist, an das Heiligtumausgeliefert wird, um von der Gottheit angenommen oder zurückgewiesen zuwerden. Das Verfahren entspricht durchaus der Grundanschauung, dass keinemit einem Frevel beladene Person sich straflos der Gottheit nahen darf 242 .Eine rohe Form dieses Gottesgerichts scheint noch bis in neuere Zeit in demweitverbreiteten Brauch der Wasserprobe bei Hexen fortzuleben. Wenn inHadramaut wie Makrlzl berichtet 243 sich' jemand durch Zauberei ge-schädigt glaubte, so brachte er alle als Hexen Verdächtige zum Meere oderzu einem tiefen See, band ihnen Steine auf den Rücken und warf sie insWasser. Die, welche nicht untersank, war die schuldige Person, wobei offenbardie Anschauung vorlag, dass das heilige Element den Verbrecher von sichausstosse 244 . Dass sich eine unreine Person heiligen Gewässern nicht nahendarf, ist ein allgemeiner Grundsatz; ob die Unreinheit sittlicher oderphysischer Art ist, wird dabei von der antiken Religion nicht berück-sichtigt. So finden wir, dass in Arabien ein Weib im Zustande der Unreinheitum ihres Kindes willen nicht wagt, im Wasser des Dusares zu baden. Bisauf den heutigen Tag wird unter den Jeziden niemand das Thal des ScheichAdi mit seinen heiligen Quellen betreten, ohne zuvor seinen Leib und seineKleider gereinigt zu haben 246 . Die heilige Oelquelle bei dem Heiligtum vonKarthago, die in dem Buchenepi fyenipizaitäv dxouafiatwv", das unter demNamen des Aristoteles überliefert ist, beschrieben wird, floss nicht ausser vorPersonen von cultischer Reinheit 240 . Ein Gottesgericht an der heiligen Quelle,das auf dieser Grundanschauung beruhte, kann auf verschiedene Weise zurAusführung gekommen sein 247 ; indes scheint das Trinken des Wassers unterden Semiten das gewöhnliche Verfahren gewesen zu sein. Offenbar musste,wenn es für den Frevler schon gefahrvoll war, mit dem heiligen Element inBerührung zu kommen, die Gefahr noch verstärkt werden, wenn er wagte,dasselbe in seinen Organismus aufzunehmen; man glaubte, dass der Trunk insolchen Fällen Krankheit und Tod nach sich ziehe. Das Wasser des Sees vonAsbamaea und der Quellen bei Tyana war für die, welche richtig schwuren,süss und angenehm, der Meineidige hingegen wurde mit Blindheit geschlagen,an Händen und Füssen gelähmt und von Wassersucht und Auszehrung be-fallen 248 . In ähnlicher Weise starb jemand, der bei den stygischen Wassern

die Speise, die ihm angeboten wird, annimmt oder verschmäht. P1 i n i u s , Hist. nat.32, 17. Aelian, De nat. anim. VIII, 5. Athenaeus, VIII, 8, p. 333.

242) Hiob 13,16. Jes. 33, 14.

243) De valle Hadhramaut, p. 26 f.

244) Die Geschichte von Mugammi' und Al-Ahwas (Agh. IV, 48. s. Well hausen,Heidentum, p. 152) bezieht sich auf diese Art des Gottesgerichts, nicht auf eine Formder Magie. Eine merkwürdige Geschichte von der Wasserprobe der Hexen in Indienerzählt I b n Batuta, IV, 37.

245) L a y a r d, Nineveh, I, 280.

246) Mir. Ausc. § 113.

247) S. das sicilische Orakel des Palik-Sees, wo der Eid des Angeklagten aufeine Tafel geschrieben wurde, die ins Wasser geworfen wurde, um zu sinken oder zuschwimmen. Mir. Ausc. § 57.

248) Mir. Ausc. § 152. Philost ratus, Vita Apollonii, I, 6. Dass das Heilig-tum ein semitisches war, schliesse ich aus dem Namen.