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Die Religion der Semiten
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126 Viertes Kapitel. Die Beziehung des Menschen zu heiligen Stätten.

Ausgestaltungen. Heiligkeit, die durch Berührung erlangt ist, ist nicht sountilgbar, wie die angeborene Heiligkeit. In manchen Gülten kann sie vonden Kleidern entfernt werden, indem diese gewaschen werden, wie sie auchvon der Person eines Verehrers durch Abwaschung getilgt wird. In derRegel ist die Heiligung von Personen durch heilige Dinge nur eine zeitweilige.So wurde der Syrer, der eine Taube, den heiligsten Vogel, berührte, nur füreinen Tag Tabu; und an den meisten alten Asylstätten war der Flüchtlingnicht mehr unverletzlich, sobald er den heiligen Bezirk verlassen hatte (Num.35, 26 ff).

Die Eifersucht des Gottes.

Ihre letzte Sanction finden diese Bestimmungen in der den Dingen inne-wohnenden Kraft, sich gegen Eingriffe zu schützen; oder nach der Anschauung-des spätem Heidentums in der Eifersucht des persönlichen Gottes, der jedeungebührliche Verletzung seiner Umgebung ahndet. Sobald aber die Bestim-mungen einmal fest begründet waren, hatten sie das Bestreben, sich ohne dasstete Eingreifen übernatürlicher Mächte durch das Wirken der gewöhnlichen,socialen Kräfte zu behaupten. Ein verwegener Mann mochte es wohl wagen,ein Tabu zu verletzen und eine von übernatürlichen Mächten ausgehende Ge-fahr auf sich zu lenken; wenn aber seine Genossen nicht ebenso kühn waren,so vermieden sie ihn sofort, damit die Gefahr sich nicht auf sie ausdehnte 202 .Aus diesem Grunde setzten die ältesten Gemeinwesen auf Vergehen gegen diegöttlichen Mächte, wie die Verletzung heiliger Dinge, die Aechtung oder dieTodesstrafe, ohne darauf zu warten, dass der Gott in seiner eignen Ange-legenheit rächend eingriff 203 . Die Begründung des Joas:Ist er ein Gott,so streite er für sich, weil man seinen Altar niedergerissen hat" (Rieht. 6, 31),entspricht nicht einem festen religiösen Glauben. Die Gottheit wird nichtderart auf die Probe gestellt, als bis man an ihrer Macht zu zweifeln be-ginnt 20 *. Der Grundsatz, dass es nicht zweckmässig sei, zu warten, bis der

202) Vergl. den Fall des Achan, Jos. 6, 18. 7, 1. 11 f., wo der Bruch des Tabudurch Achan das ganze Heer betrifft.

203) Lev. 20, 4. 5. "Wenn das Volk des Landes nicht den Missethäter tötet, sowird Gott selbst ihn nebst seinem ganzen Geschlecht vernichten. Im Pentateuch istzuweilen schwierig zu entscheiden, ob die gegen ruchlose Vergehen festgesetzte Strafeeine solche des bürgerlichen Rechtes oder eine übernatürliche ist, z. B. Lev. 17, 4. 19, 8.

204) Rieht. 6, 31. Eine arabische Parallele dazu bei IbnHisam, p. 303 f.: DerHausgötze des 'Amr ist öfter von unbekannten Muslimen beschmutzt worden; endlichumgürtet der Eigentümer den Gott mit einem Schwert und fordert ihn auf, sich selbstzu verteidigen, wenn er überhaupt ein Gott ist. Darauf folgt natürlich die Bekehrungzum Islam. Eine ähnliche Geschichte erzählt Jäküt, HI, 912 f.: Ein verwegener Mannfordert ein gestohlenes Kamel vom Heiligtum zu Al-Fals zurück. Ein Zuschauer ruftaus:Warte und sieh, was ihm heute zustossen wird!" Nachdem einige Tage vergangensind und sich nichts zugetragen hat, entsagt er dem Götzendienst und wird Christ.Ich vermute, dass auch in Rieht. 6 der ursprüngliche Text eine ähnliche Anschauungaussprach, dass nämlich die Rache des Gottes am selben Tage erfolgen musste, an demdas Vergehen geschah. Der Satz "p3n 70 T\ÜT "b 3 , "P "1IPX ergiebt durchaus keinenpassenden Sinn. Aber der Text der Septuaginta (der in diesem Buche von A besser alsvon B gegeben wird) führt auf die Lesung 13 statt 1?. Nehmen wir diese an und lesenniö' 1 (das von filöV in der alten Orthographie nicht unterschieden wird), so erhalten wil-den guten Sinn:der Mann, der mit dem Baal streitet, stirbt bis zum nächsten Morgen".Der gewöhnliche Glaube war, dass ein übernatürliches Gericht dem Verbrechen sofortfolgte oder überhaupt nicht erfolgte. Dass Jahwe die Sünde nicht übersieht, dieweil er