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Die Religion der Semiten
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Die für den Verkehr der Geschlechter geltenden Tabu. 125

oder Schutzbefohlene der Gottheit, denn als ihr Besitztum angesehen wordensein; denn ein Eigentumsrecht an der natürlichen Welt kennt der Semitenicht. Im ältesten Gesetz aber ist der Schutzbefohlene nur ein künstlicherStammesgenosse, dessen Rechtsstellung durch eine Ceremonie begründet wird,in der zum Ausdruck kommt, dass er und sein Patron von jetzt ab einesBlutes sind. So ist auch wahrscheinlich, dass wilde Tiere und Vögel imheiligen Bezirk, ebenso wie seine Vegetation, ursprünglich als heilig betrachtetwurden, weil sie an dem göttlichen Leben Anteil hatten, von dem die Naturdurchdrungen war. Wir können die ältesten Heiligtümer in allen ihren Teilenund ihrem Zubehör mit einer gewissen übernatürlichen Kraft ausgestattetdenken. Das ist die gewöhnliche, rohe Vorstellung von Dingen, die Tabusind; und auch in höher stehenden Religionen vollzieht sich der Process, alleTabus unter dem Begriff der Heiligkeit eines persönlichen Gottes zusammen-zufassen, stets langsam und ist oft nicht vollständig zur Durchführung ge-kommen. Insbesondere hegt in der Lehre vom Tabu ein Hauptelement, dasvom Standpunkt jeder Religion, die zu einer klaren Auffassung von der Per-sönlichkeit der Götter gelangt ist, gänzlich sinnlos war, das aber aus der se-mitischen Auffassung von der Heiligkeit niemals gänzlich verdrängt wordenist und auch in den cultischen Bestimmungen des alten Testaments nochnachwirkt. Die Heiligkeit wird, wie das Tabu, als ein übertragbarer Zustandaufgefasst, der sich durch physische Berührung mitteilt.

Wir beschränken uns hier 201 auf die Bemerkung, dass auch nach hebrä-ischem Ritus gewöhnliche Dinge, die mit heiligen Dingen in Berührung ge-bracht wurden, damit geheiligt waren und für gewöhnliche Zwecke nichtweiter gebraucht werden konnten. In einigen Fällen sind Massregeln vorgesehen,dass diese oft als lästig empfundene Heiligkeit durch ceremonielle Waschungenoder Reinigungsbräuche aufgehoben werden kann; in anderen Fällen ist dieHeiligkeit untilgbar, und das von ihr betroffene Ding muss vernichtet werden.Im alten Testament sind dies nur noch fragmentarische Ueberreste von denalten Bestimmungen der Heiligkeit; die Einzelheiten zeigen in gewissem Massemanches Eigentümliche. Die Idee, dass dem Tabu unterworfene Dinge, diedamit dem gewöhnlichen Gebrauch entzogen sind, zerstört werden müssen, trittbei den Hebräern in weit stärkerem Masse als bei den andern Semiten hervor.Als ein allgemeiner Grundsatz kommt sie indes ha allen semitischen Religionenzur Geltung, und sie erklärt zugleich die meisten der besonderen Tabus, die beiHeiligtümern zur Anwendung kommen, z. B. das Asylrecht, den Verfall von Ka-melen, die sich in das heilige Gebiet verlaufen haben, die mekkanische Bestim-mung, dass Fremde, die an der Ka'ba ihre Verehrung in ihrer gewöhnlichenKleidung darbringen, diese an der Thür des Heiligtums zurücklassen müssen.Alle diese Bestimmungen sind von dem Grundgedanken beherrscht, dass ge-wöhnliche Dinge, die mit der heiligen Stätte in Berührung kommen, heilig undunverletzlich werden, wie das, was ursprünglich zu dem Heiligtume gehört.Dieser Grundsatz erfährt in seinen einzelnen Beziehungen natürlich vielfache

Erlaubnis der Artemis nachsuchen (A e 1 i a n, De nat. anim. XI, 9. -coütcüv o5v £dv TigahviaccG Xaßslv ryjc; S-soü stra im.x zl 9"'i a V *1P äv ); andernfalls war die Jagd vergeblich undeine Strafe verwirkt.

201) Die Einzelheiten über das Tabu s. oben in dem AbschnittHeiligkeit, Un-reinheit und Tabu« p. 112119.