Die Eifersucht des Gottes. 127
Gott zum Schutz seiner Heiligkeit selbst einschreitet, ist von ausserordentlicherhistorischer Bedeutung als eine der wesentlichsten Grundlagen des alten Cri-minalrechts. In der ältesten Gestalt der Gesellschaft wurden nur religiösfrevelhafte Handlungen oder Verletzungen des Tabu als Verbrechen betrachtet;es giebt kein Verbrechen wie Diebstahl; aber es kann jemand sein Eigen-tum gegen Eingriffe sichern, indem er es unter ein Tabu stellt, wodurches eine That religiösen Frevels wird, sich an ihm zu vergreifen 205 . Beiden Hebräern kamen solche Tabus durch Verwünschungen zu stände (Rieht.17, 2), und durch dasselbe Verfahren kann ein König den unverständigstenBeschlüssen Gültigkeit verleihen (I. Sam. 14, 24 ff.). Wie wir indes aus demVorfalle mit Saul und Jonathan ersehen, konnten sich widersinnige Tabusauf die Dauer nicht behaupten, weil sich die öffentliche Meinung gegen sierichtete, während Tabus, die das Gemeinwohl förderten und Uebelthaten ver-hinderten, von der Gemeinschaft unterstützt und durchgeführt wurden undschliesslich zu bürgerlich sanetionierten Gesetzen wurden. Kein antikes Ge-meinwesen aber hielt seine feste Ordnung durch bürgerliche Bestimmungenallein für hinreichend gesichert; es gab immer noch eine letzte Zuflucht zu derVerwünschung, dem Gottesurteil, dem Eid am Heiligtum als zu Beweismitteln,die alle den Sinn haben, das Verbrechen als religiösen Frevel hinzustellenund den Verbrecher unmittelbar dem Urteil übernatürlicher Mächte zu über-liefern.
In diesem Zusammenhange ist die Darstellung Deut. 27, Jos. 8, 34 sehrbemerkenswert, wonach die Israeliten bei ihrem ersten Eindringen in Kanaandie wichtigsten Bestimmungen der öffentlichen Moral durch einen grossen Aktöffentlicher Verfluchung unter den Schutz des Tabu stellten. Ich gebrauchemit Bedacht das Wort Tabu zum Ausdruck einer mehr mechanischen Folgevon Sünde und Strafe, als wir mit der Idee der göttlichen Gerechtigkeit ver-binden. Eine Darstellung der Wirkung des Fluches giebt Sacharja 5,1—4 200 .
langmütig ist und Frist zur Busse gewährt, ist einer der wesentlichsten Punkte, in demsich die Religion des alten Testaments vom semitischen Volksglauben unterscheidet; dasihren Hörern einzuschärfen, war für die Propheten eine besonders schwierige Aufgabe.
205) loh glaube, dass wir in dem alten Gemeinwesen — und nicht bloss in demallerältesten — mit Sicherheit annehmen können, dass jedes mit Tod oder Aechtungbestrafte Verbrechen ursprünglich als eine Verletzung der Heiligkeit angesehen wurde ;z. B. sind Mord an Stammesgenossen, Incest eine Verletzung der Heiligkeit des Stammes-blutes , die von einer übernatürlichen Gewalt gerächt wurde, wenn die Menschen sieübersahen.
206) Bei den Arabern ist die Wirkung des Fluches eine rein mechanische; wennjemand auf sein Gesicht fällt, kann er über ihn hinweggehen, s. Wellhausen,Heidentum, p. 126. Ueber den Reinigungseid bei den Arabern vergl. Kinship,pp. 53. 263; bei den Hebräern s. Deut. 21, 7 und Num. 5, 11 f., wo die Beziehung zuder ursprünglichen Idee des Tabu unverkennbar ist. Ein später Ueberrest der Anwen-dung eines Fluches, um ein ausschliessliches Eigentumsrecht zu sichern (oder vielleichterst herzustellen), rindet sich in Syrien; s. Jakob vonEdessa, Quaest 47. „Uebereinen Priester, der einen Fluch aufschreibt und an einen Baum hängt, damit niemandseine Frucht essen soll." Verschiedene Beispiele von der Wirkung des Fluches, um dasAnrecht auf Besitz zu schützen etc. in der gesetzlosen Gemeinschaft des vorislamischenArabien sind gesammelt im Diwan der Hudhailiten, No. 245 in Form von Anek-doten aus der Zeit des Heidentums, die dem Chalifen Omar I berichtet werden. Omarbemerkt, dass Gott, indem er Gebete erhört habe, zeitliche Gerichte zugelassen habe zueiner Zeit, da man vom zukünftigen Leben noch nichts wusste ; im Islam aber sei diegöttliche Vergeltung für den Tag des Gerichts aufbewahrt.