Die für den Verkehr der Geschlechter geltenden Tabu. 123
nehmenden Krieger ist bei rohen Völkern eine gewöhnliche Sitte; wir wissenauch, dass sie unter den Arabern bestand und vor dem zweiten Jahrhundertnach Muhammad nicht gänzlich veraltet war 106 . Im alten Testament ist derAusdruck „weihen" in Bezug auf den Krieg C""?^» a ^P Micha 3, 5, Jer. 6,4, Joel 4, 9) nicht selten, und Krieger werden öfter als „ Geweihte" bezeichnet(tfEhijö J es . 13, 3, c f. Jer. 22, 7. 51, 27 f.). Dieser Ausdruck scheint nichtnur mit den heiligen Bräuchen, die den Feldzug eröffneten, in Zusammenhangzu stehen, sondern beruht auf der Anschauung, dass der Krieg selbst eineheilige That und das Lager eine heilige Stätte sei (Deut. 23, 10—15 zuvergleichen mit I Sam. 21, 5 f., II Sam. 11, 11). Die Stelle I Sam. 21,die stets eine crux interpretum gewesen ist, erfordert eine nähere Betrachtung.Mir scheint, dass der Text, so wie er überliefert ist, nur übersetzt werdenkann, wenn man vnpn als Plural auffasst, was auch ohne Hinzufügimg des imöglich ist. Davids Worte heissen dann: „Gewiss! Weiber sind uns inletzter Zeit versagt gewesen, wie es stets mein Gesetz gewesen ist, wenn ich«inen Feldzug machte, sodass die Geräte (d. h. Kleider, Waffen etc.) derLeute heilig sind, auch wenn es ein gewöhnlicher (nicht ein heiliger) Tag ist;wieviel mehr, wenn (cf. Prov. 21, 27) sie heute nebst ihren Geräten geweihtwerden." David unterscheidet zwischen gewöhnlichen Feldzügen und solchen,die durch eine Weihe der Krieger und ihrer Waffen eingeleitet wurden. Erweist darauf hin, dass der Zug, auf dem er gerade begriffen ist, der zweitenArt angehört, und dass die Ceremonie der Heiligung stattfinden wird, sobald■er seine Leute gesammelt hat. Aber er erinnert den Priester daran, dass esseine Gewohnheit ist, die Bestimmungen der Heiligkeit auch bei gewöhnlichenUnternehmungen inne zu halten 197 .
Mit allen diesen Massregeln trug man dafür Sorge, dass keine Eingriffein das Vorrecht der Götter geschahen, und dass die Heiligkeit ihres Besitz-standes nicht angetastet wurde. Lisbesondere wurde ein neues Eindringen innoch unberührte Gebiete der Natur — z. B. das erste Beackern wüst liegendenLandes, die Gründung neuer Städte, sogar das jährliche. Abschneiden des Ge-treides oder das Einsammeln der Weinernte — nicht in Angriff genommen,ohne dass besondere Massregeln getroffen waren, um die göttlichen Mächtedafür günstig zu stimmen. Man hatte die Empfindung, dass solche Eingriffenur mit schwerer Gefahr unternommen wurden; oft hielt man für notwendig,sie mit Sühneceremonien der feierlichsten Art zu begleiten 198 . Im heiligen
196) s. Agh. XIV, 67. (Tabari, ed. Kosegarten, I, 144) XV, 161. Al-Ahtal, Diwan,p. 120, Z. 2. Vergl. Mas'üdi, VI, 63—65, Fr. Hist. Arab. p. 247 f.
197) Die Form V)~\p^ müsste vielleicht als Pual verstanden werden. Das WortmXU könnte genauer mit „Tabu" wiedergegeben werden; denn es ist offenbar ein tech-nischer Ausdruck. So bedeutet Jer. 36, 5 „Ich bin "HS!?, ich kann nicht in den Tempelkommen 11 nicht „ich bin gefangen" (Luther), sondern „ich bin durch eine Unreinheitim cultischen Sinne verhindert, in das Heiligtum zu kommen 11 . Ich vermute, dass auchin dem sprichwörtlichen Ausdruck 211U1 "112SU zwei Kategorien bezeichnet werden, vondenen jedermann in die eine oder die andere inbegriffen ist. Zu vergleichen ist damitauch "IXU3 I Sam. 21, 8 und mite „tempus clausum". Denselben Sinn hat das arabischemu'sir, das von einem unter das Tabu gestellten Mädchen gebraucht wird, ein Brauch,der unter fast allen alten Völkern bei Mädchen in der Zeit der Pubertät zur Anwendungkommt.
198) So weit das Einzelne mit dem jährlich wiederkehrenden Brauch hei der Ernteund der Weinlese in Zusammenhang steht, mag es bei anderer Gelegenheit dargestelltwerden. Die Gefahr, die mit dem ersten Beackern wüst liegenden Landes verbunden