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Die Religion der Semiten
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Das Tabu und die Eifersucht des Gottes. 121

Fällen war in Arabien jeder Zutritt zum himä untersagt, wie z. B. zu dem heiligenBereich, der rings um das Grab des Ibn Tufail abgegrenzt war 188 . Für dieAraber waren Grab und Heiligtum verwandte Ideen, und berühmte Stammes-häupter oder Helden wurden durch die Heiligung ihrer Ruhestätte geehrt.Während bei einem Grabe ein vollständiger Ausschluss menschlicher Besuchernicht unverständlich ist, konnte er bei einem Heiligtum, das eine Cultusstätteumschloss, kaum aufrecht erhalten werden; wir haben gesehen, dass einigehimä offene Weidegebiete waren, während der haram von Mekka stets einezahlreiche Bevölkerung hatte 189 . Das Bestreben ging offenbar dahin, eineschrittweise Erleichterung der lästigen Einschränkungen zu erreichen, wasnicht notwendig seinen Grund darin hat, dass die religiöse Ehrfurcht abnahm,sondern sich aus dem zunehmenden Vertrauen ergab, dass der Gott der wohl-wollende Freund seiner Diener war und sein Vorrecht nicht ungebührlich geltendmachte. Sogar die ,Eifersucht' der Gottheit eine uns aus dem alten Testa-ment bekannte Vorstellung ist eine von der semitischen Religion niemalsaufgegebene Anschauung. Auf den höheren Stufen der religiösen Entwicklungerweist sich diese Eigenschaft, die der Selbstachtung und dem Gefühl fürpersönliche Würde im Menschen sehr nahe kommt, als einer sittlichen Deutungfähig, indem dieEifersucht" der Gottheit wesentlich als Unwille gegen dieMissethat als Verletzung der Ehre des göttlichen Herrschers aufgefasst wurde 190 .In culturlosen Verhältnissen macht sich die persönliche Würde der Gottheit,wie die eines Stammesoberhauptes, vor allem in dem strengen Bestehen aufeiner verwickelten Etikette geltend, die seinen Sitz und seine Person umgab.Natürlich Hess die Strenge der Etikette Abstufungen zu. Wo der Gott undseine Verehrer zusammenwolmten, wie in Mekka, oder in noch höherem Gradein Fällen, wo die Idee der Heiligkeit sich auf das ganze Gebiet einer Reli-gion erstreckte, erfuhren die allgemeinen Gesetze des heiligen Brauches, diein allen Teilen des heiligen Gebietes Geltung hatten, durch praktische Rück-sichten eine Umgestaltung. Die strengen Tabus wurden auf das Heiligtumim engeren Sinne oder auf besondere Zeiten und Anlässe beschränkt, wie siein religiösen Festen oder im Kriegszustande gegeben waren. Im gewöhnlichen

188) s. Agh. XV, 139. Well hausen, Heidentum, p. 163. Hier ist nicht derOrt, auf die allgemeine Frage des Ahnencultus näher einzugehen. Goldziher,Culte des ancetres chez les Arabes (Paris, 1885), Muhammedan. Studien, p. 229.Einige, vielleicht zuskeptische Bemerkungen in Kinship p. 18 ff.

189) s. Jäküt, 111,790, vergl. Wellhausen, Heidentum p. 102 [2. Aufl. p. 105 f.c'f. p. 43] sagt, dass die ahjila' (Popanz, Vogelscheuche) genannten Merkmale errichtetwurden, um zu zeigen, dass ein Gebiet himä war und nicht betreten werden durfte.Sich einem verbotenen Dingenähern" (kariba) ist aber der allgemeine Ausdruck für dieVerletzung eines Tabu. Auch das griechische äpatov wird neben äauXov einfach in demSinneunverletzlich" gebraucht. An derselben Stelle (Z. 15) berichtet Jäküt, dass zwei

der Merkmale, die das himä von Faid bezeichneten, die garijändie beiden Opfersteine"genannt wurden. Er kannte die cultische Bedeutung des gitri nicht und hat es daher irrtüm-lich mit dem hajäl identifiziert. Wenn aber die Opferstätte, die durch die ahjila bezeichnetist, in der That an der Grenze des heiligen Gebietes lag, so ist der Schiuss unvermeid-lich, dass den Verehrern das Eintreten in den innern Bezirk nicht gestattet war. Wirwürden darin eine Parallele zu dem Opfer in Exod. 24, 4 haben, wo der Altar ausser-halb der Grenzen des Sinai erbaut ist und dem Volke verboten ist, dem Berge zu nahen.

190) Es mag daran erinnert werden, dass die Versöhnungslehre Anselms auf dieserVorstellung beruht.