Druckschrift 
Die Religion der Semiten
Seite
119
Einzelbild herunterladen
 

Die Grenzen des Heiligtums. ^J9

Ding in sein Haus bringt, verfällt selbst dem Banne.

Die Thatsache, dass die Semiten oder wenigstens die Nordsemitenzwischen dem Heiligen und Unreinen einen Unterschied machen, bezeichnet abereinen wirklichen Fortschritt über den Zustand culturloser Barbarei. Alle Tabussind durch die Furcht vor dem Uebernatürlichen verursacht; aber zwischen denSchutzmassregeln gegen die Angriffe geheimnisvoller, feindlicher Mächte und derVorsicht, die auf der Ehrfurcht vor dem Vorrecht eines wohlwollend gesinntenGottes beruht, besteht doch ein tiefer, innerer Unterschied. Das erstere ge-hört in den Bereich des mit Zauberei verbundenen Aberglaubens der sinn-losesten aller Verirrungen einer ungebildeten Phantasie der, lediglich aufFurcht begründet, nur eine Schranke gegen jeden Fortschritt bildet und diefreie Verwertung der Natur durch die Thatkraft und den Fleiss des Menschenhindert. Die Beschränkungen individueller Willkür hingegen, die in der Ehr-furcht vor einer vertrauten und freundlichen, mit den Menschen verbündetenMacht begründet sind, so trivial und absurd sie uns in manchen Einzelheitenauch erscheinen mögen, bergen doch die lebenskräftigen Keime eines socialenFortschritts und einer sittlichen Lebensordnung in sich. Die Gewissheit, dassjemand die geheimen Mächte der Natur auf seiner Seite hat, solange er inUebereinstimmung mit gewissen Bestimmungen handelt, verleiht dem MenschenKraft und Mut, um seine Aufgabe, die Natur seiner Herrschaft zu unter-werfen und sich dienstbar zu machen, durchzuführen. Die Einschränkung derindividuellen Willkür, nicht durch sklavische Furcht, sondern aus Verehrungvor einer höhern, wohlwollenden Macht, ist eine sittliche Erziehung, derenWert von der Vernünftigkeit der heiligen Bestimmungen nicht allzusehr ab-hängig ist. Die wirkliche Verbindung der Idee der Heiligkeit mit einemwohlthätigen Gotte, dessen eigne Interessen mit denen der Gemeinschaft festverknüpft sind, bewirkt endlich vor allem, dass die Gesetze der socialen undsittlichen Ordnung und ebenso die bloss äusserlichen Bestimmungen des natür-lichen Brauches durch die Gottheit der Gemeinschaft ihre Bestätigung er-hielten. Verletzungen der socialen Ordnung werden als Vergehen gegen dieHeiligkeit der Gottheit aufgefasst. Auf einer Entwickelungsstufe, auf dervon Seiten des Menschen dem Gesetz noch keine Autorität verliehen ist, oderwo es noch in zu unvollkommener Weise gehandhabt wird, ist die Entwick-lung von Recht und Gesittung nur durch den Glauben ermöglicht, dass dieim Interesse des Gemeinwohls notwendigen Einschränkungen der menschlichenWillkür, die von Seiten des Gottes auferlegten Bedingungen für den Fortbe-stand eines guten Verhältnisses zwischen ihm und seinen Anhängern sind.

Die Grenzen des Heiligtums.

Wenn jedes Heiligtum durch strenge Tabus geschützt ward, so war not-wendig, dass seine Lage und seine Grenzen genau bestimmt waren. Aus derDarstellung, die wir bereits über die Entstehung heiliger Stätten gegebenhaben, geht hervor, dass in manchen Fällen schon die natürlichen Merkmaledes Ortes hinreichend waren, um ihn zu kennzeichnen. Eine Quelle, ringsumgeben von reicher Vegetation, ein Schlupfwinkel im Dickicht, wo Löwenhausten, eine zerklüftete Lichtung am Bergeshang, eine vereinzelte Erhebungin der Wüste, wo überhangende Blöcke verwitterten Granits die Höhlen der