Heiligkeit, Unreinheit und Tabu. 115
Dinge, die mit dem Cultus und dem Dienst der Götter unmittelbar verknüpftsind, macht sich allerdings eine grössere und nicht abzuleugnende Schwierigkeitbemerkbar: manche Gesetze der Heiligkeit scheinen auch in den höherenFormen der Religion einen guten Sinn zu haben und in den Sitten und Insti-tutionen höher entwickelter Gemeinwesen eine ausreichende Erklärung zu finden.Die gegenwärtig vorherrschende Anschauung über die Bedeutung der Ein-schränkungen des freien Gebrauches heiliger Dinge durch den Menschen istdie, dass heilige Dinge ein Eigentum der Gottheit sind. Ich habe deshalbzu zeigen versucht, dass die Idee des Eigentums zur Erklärung der Thatsachennicht ausreicht. Das Eigentum des Menschen besteht aus Dingen, auf dieer ein ausschliessliches Recht hat; aber auf heilige Dinge haben die Verehrerso gut wie die Götter Anrechte, obwohl diese ihre Rechte bestimmten Ein-schränkungen unterworfen sind. Ein Eigentümer ist verpflichtet, den Besitzanderer Leute zu achten, während er sein Eigentum behütet; aber dasPrincip der Heiligkeit kann, wie sich im Asylrecht zeigt, die Vorrechte desmenschlichen Besitzes aufheben. Darin gleicht die Heiligkeit völlig dem Tabu.Die Vorstellung, dass bestimmte Dinge für einen Gott oder einen HäuptlingTabu sind, besagt nur, dass er als der Stärkere, sogar als der mit übernatürlichenKräften Ausgestattete, den zu verletzen deshalb sehr gefahrvoll ist, niemandemgestattet, sich mit ihnen zu befassen. Um das Tabu in Kraft treten zu lassen,ist nicht erforderlich, dass der Gott oder der Häuptling es schon früher imBesitz hatten; auch die Güter anderer Leute können Tabu werden und ihremBesitzer verloren gehen, lediglich dadurch, dass sie mit der heiligen Personoder mit heiligen Dingen in Berührung kommen. Sogar der Boden, den einKönig von Tahiti betrat, wurde Tabu, ebenso wie bei den Semiten die Stätteeiner Gotteserscheinung fortan heilig war. Jedoch folgt daraus, dass einDing gegenüber dem Gebrauch von seiten des Menschen Tabu ist, noch nicht,dass es in wirklichem Sinne einem Gotte oder einer heiligen Person zugeeignetist; die zu Grunde liegende Vorstellung ist nur, dass es für gewöhnliche Leutenicht sicher ist, von ihm Gebrauch zu machen. Es ist gewissermassen von derInfection durch Heiligkeit betroffen und wird damit zu einer neuen Quelleübernatürlicher Gefahr. In dieser Hinsicht zeigen wiederum die Bestimmungender semitischen Heiligkeit deutliche Merkmale ihres Ursprungs im System desTabu. Der Unterschied, dass heilige Dinge für den Gebrauch des Gottes dienen,während unreine einfach dem Gebrauch des Menschen versagt sind, ist nichtbeständig durchgeführt, und es bleiben noch manche Spuren der Anschauung,dass die Heiligkeit ebenso übertragbar ist wie die Unreinigkeit, und dass für dengewöhnlichen Gebrauch bestimmte Dinge vor der Uebertragung der Heiligkeitbewahrt werden mussten. Als Dinge, die unzweifelhaft heilig sind, die abernicht in irgend welcher Weise im Dienst der Gottheit verwendet werden,bilden die heiligen Kamele der Araber ein gutes Beispiel. Auch im altenIsrael finden wir etwas derartiges. Nach dem späteren Gesetz (Lev. 27, 27)musste das Erstgeborene von Haustieren, die nicht geopfert werden konnten,und die der Besitzer nicht loskaufte, zu Gunsten des Heiligtums verkauftwerden. Nach dem alten Gesetz aber (Exod. 13, 13. 34, 20) wurde ihm dasGenick gebrochen, eine weniger humane Bestimmung als die arabische, wo Tiere,die dem menschlichen Gebrauch gegenüber unter Tabu standen, frei herum-