114 Viertes Kapitel. Die Beziehung des Menschen zu heiligen Stätten.
gerade diesen Dingen in der Zauberei eine besondere Kraft zugeschriebenwird; besonders gilt das Menstrualblut in sehr vielen Gebieten als eines der stärk-sten Zaubermittel, wie es auch bei den Arabern der Fall war (s. Kazwini I, 365).Wellhausen hat nachgewiesen, wie eng die Begriffe des Amuletts und desSchmuckes zusammenhängen (Heidentum, p. 143), hat jedoch nicht die ebenso-bezeichnende Thatsache hervorgehoben, dass unreine Dinge nicht wenigermachtvoll sind. Solche Amulette heissen bei den Arabern tangis, munaggasa,ein Wort, das damit erklärt wird, dass die Araber den Kindern unreineDinge, z. B. Knochen eines Toten oder mit Menstrualblut befleckte Lumpenanzubinden pflegten, um die ginnen und den bösen Blick abzuwenden (s. Kä-müs, s. v. und vergl. Jakob von Edessa, Kanones, Quaest. 43).
Wir haben bei dem Beispiel des Schweins gesehen, dass die Verbotegegen die Verwendung, besonders gegen das Essen, gewisser Tiere in denhöher stehenden Religionen der Semiten eine schwankende Stellung zwischendem Bereich des Heiligen und Unreinen einnehmen. Eine vollständige Erklärungkann dieser Gegenstand erst finden, wenn wir näher auf das Opfer ein-gehen, wobei sich als wahrscheinlich ergeben wird, dass die meisten dieserEinschränkungen, wenn nicht alle, den Tabus entsprechen, die der Totemismusauf die Verwendung heiliger Tiere zur Nahrung legt. Bisweilen lässt sichbeobachten, dass solche Verbote, wie die bereits erörterten, ihren barbarischenUrsprung in der Natur der mit ihnen verbundenen übernatürlichen Sanctionierunghervortreten lassen. Wie der Stamm der Elch-Indianer unter den Omaha glaubt,dass sie das Elentier nicht essen können, ohne dass an ihren Körpern Ge-schwüre ausbrechen, so glaubten die Syrer, bei denen die Fische der Atargatisheilig waren, dass sie von Geschwüren, Anschwellungen und verheerenderKrankheit heimgesucht würden, wenn,sie eine Sardelle ässen 100 . In beidenFällen ist die Strafe für die frevelhafte Handlung kein göttliches Gericht inunserem Sinne des Wortes, sondern geht unmittelbar von den bösartigen Ein-wirkungen aus, die in dem verbotenen Dinge ihren Sitz haben, welches sichgewissermassen selbst an dem Schuldigen rächt. ' Damit stimmt es überein,dass die bekannteren unreinen Tiere magische Kräfte haben, z. B. das Schwein,das Hebräern und Syrern zu essen verboten ist 167 , liefert verschiedeneZauberdinge und magische Heilmittel 168 .
Die Unzulänglichkeit der Gesetze betreffs der Unreinheit ist vom Stand-punkt der geistigen Religion und selbst von dem des höheren Heidentumsaus so offenkundig, dass man sie nur als einen übrig gebliebenen Bestandteil einerälteren Form des Glaubens und der Gemeinschaft betrachten kann. Wenndas der Fall ist, so wird kein Historiker es ablehnen können, dass sie mitden Tabus der barbarischen Völker zusammenzufassen sind. Die Versuche,die gelegentlich noch unternommen werden, sie anders zu erklären, scheinenauf spekulative Autoren beschränkt zu sein, denen eine genauere Kenntnisvon den allgemeinen Zügen des Denkens und Glaubens in rohen Gemeinschaftenfehlt. Hinsichtlich der heiligen Dinge im eigentlichen Sinne, d. h. solcher
166) Menander bei Porphyrius, De abstin. IV, 15. Plutarch, De superstit. 10.Seiden, De Diis Syris. Syntagma IL Cap. 3. Parallelen bei barbarischen Völkern s.bei Frazer, Totemism, p. 16 ff.
167) Sozomenos, Hist. eccl. VI, 38.
168) Kazwini, I, 393.