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Die Religion der Semiten
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112 Viertes Kapitel. Die Beziehung des Menschen zu heiligen Stätten.

Gesichtspunkt in den Kreis der göttlichen Bestimmungen aufgenommen wurde,dass Unreinheit dem Gotte verhasst war und von allen, die mit ihm verbundensein wollten, vermieden werden musste.

Heiligkeit, Unreinheit und Tabu.

Die Thatsache, dass alle Semiten Bestimmungen über die Unreinheitund Gesetze der Heiligkeit haben, dass die Grenze zwischen beiden oft imbe-stimmt ist und dass beide in den Einzelheiten oft eine überraschende Ueber-einstimmung mit dem Tabu der barbarischen Völker zeigen, lässt über denUrsprung und die letzten Beziehungen der Idee der Heiligkeit keinen begrün-deten Zweifel zu. Dass beide ihrem Ursprung nach nicht von einander zutrennen sind, dafür mögen hier einige in das Einzelne eingehende Zeugnissebeigebracht werden. Parallelen zwischen den Tabus der rohen Völker undden semitischen Bestimmungen über Heiligkeit und Unreinheit werden uns imweiteren noch öfter entgegentreten.

Heilige und unreine Dinge haben das gemeinsam, dass in beiden Fällendem Gebrauch und der Berührung derselben seitens des Menschen bestimmte Ein-schränkungen auferlegt sind, deren Verletzung übernatürliche Gefahren zur Folgehat. Der Unterschied zwischen beiden tritt nicht in ihrer Beziehung zumMenschen, sondern in ihrem Verhältnis zu den Göttern hervor. Heilige Dingestehen dem Menschen nicht zu, weil sie den Göttern gehören; die Unreinheitwird vermieden, weil sie nach der Auffassung, die in den höheren semitischenReligionen zur Geltung kam, dem Gotte verhasst ist und an seinem Heilig-tume, bei seinen Anhängern und in seinem Lande nicht geduldet wird. Dassdiese Auffassung aber nicht ursprünglich ist, kann kaum bezweifelt werden,wenn wir in Betracht ziehen, dass die Handlungen, die Unreinheit zur Folgehaben, genau dieselben sind, die bei barbarischen Völkern jemand unter dasTabu stellen, und dass diese Handlungen oft unfreiwillig, oft unschuldig undsogar im Interesse der Gemeinschaft notwendig sind. Der Wilde stellt dasWeib nach der Geburt eines Kindes oder während ihrer Menstruation unterdas Tabu, ebenso denjenigen, der eine Leiche berührt hat, und zwar nicht ausirgend welcher Rücksicht auf die Götter, sondern nur, weil ihm die Geburtund alles, was mit der Fortpflanzung der Gattung zusammenhängt einerseits,Krankheit und Tod andrerseits auf dem Wirken übernatürlicher Mächte vongefährlicher Art zu beruhen scheinen. Wenn er eine Erklärung dafürzu geben versucht, so thut er es damit, dass er annimmt , dass Geister vontötlicher Gewalt bei diesen Anlässen mitwirken; auf alle Fälle erscheinenihm die dem Tabu unterstehenden Personen als Quellen einer geheimnisvollenGefahr, die ganz den Charakter einer übertragbaren Krankheit hat, die sichauf das übrige Volk ausbreiten kann, wenn nicht die nötigen Vorsichtsmass-regeln beobachtet werden. Das ist nicht wissenschaftlich, aber es ist durchausverständlich und bildet die Grundlage eines festen Systems des Brauches;wenn dagegen die Bestimmungen über Unreinheit auf den Willen der Götterbegründet wären, so würden sie gänzlich willkürlich und bedeutungslos sein.Die Verwandtschaft solcher Tabus mit den Gesetzen in betreff der Unreinheit trittam deutlichsten hervor, wenn wir bemerken, dass die Unreinheit als eine An-