108 Viertes Kapitel. Die Beziehung des Menschen zu heiligen Stätten.
Massregeln zum Schutze des Eigentums der Gottheit betrachtet werdenkönnen, sondern mehr aus der Absicht zu verstehen sind, dass sie die Nähegewisser Personen — z. B. physisch Unreiner — oder gewisser Handlungen— wie Mordthaten — nicht dulden wollen. In manchen Fällen wird sogardie Behauptung unzweifelhafter .Rechte eines Menschen, z. B. gegenüberjemandem, der sich zum Heiligtum geflüchtet hat, als ein Eingriff in die Heilig-keit desselben angesehen. Die Gerechtigkeit kann den Verbrecher nicht strafen,ein Herr kann seinen entlaufenen Sklaven nicht wieder erlangen, sobald sieim heiligen Gebiet ein Asyl gefunden haben. Im alten Testament ist dasvom Gesetz festgehaltene Asylrecht auf den Fall unfreiwilligen Totschlagsbeschränkt 15 *; doch zeigt noch der Wortlaut des Gesetzes, dass dies nur die Ein-schränkung eines alten Brauches war, und manche phoenicischen und syrischenHeiligtümer behaupteten noch in der römischen Zeit ein anscheinend unbe-schränktes Asylrecht 165 . An gewissen arabischen Heiligtümern gewährte derGott allen Flüchtlingen ohne Unterschied seinen Schutz, und selbst verirrtesoder gestohlenes Vieh, das in das heilige Gebiet geraten war, konnte vonseinen Besitzern nicht zurückgefordert werden 150 . Was mit diesen Tierengeschah, steht nicht fest; vielleicht genossen sie dieselbe Freiheit wie dieheiligen Kamele, die die Araber aus verschiedenen Gründen vom Dienst frei-zulassen pflegten und frei umherschweifen Hessen. Diese Kamele scheinenbisweilen als Eigentum der Gottheit bezeichnet worden zu sein 157 ; aber siewurden nicht zu ihrem Dienste benutzt. Ihre Weihe war einfach die Be-schränkung des menschlichen Rechtes auf ihre Verwendung 158 .
154) Exod. 21, 13. 14. In dieser ältesten Rechtsquelle erstreckt sich das Asyl-recht auf alle Altäre; später bei der Abschaffung der localen Altäre wurde es jedochauf gewisse alte Heiligtümer beschränkt — die Asylstädte. Deut. 19. [Bei den Arabernwar das Asylrecht an Gräber geknüpft, s. Goldziher, Maham. Studien I, 236—238.Wellhausen, Heidentum, 2. Aufl. p. 184.]
155) Das ergiebt sich besonders aus dem Bericht bei Tacitus, Annal. III, 60 ff.über die von Tiberius veranstaltete Untersuchung über Missbräuche des Asylrechts.Unter den heiligen Orten, denen das Asylrecht nach genauer Untersuchung bestätigtwurde, waren Paphos und Amathus, beides phönicische Heiligtümer. Das Asylbeim Tempel des Melkarth zu Tyrus wird von Diodor, XVII, 41. 8 erwähnt. Ebensobestand ein Asylrecht zu Daphne bei Antiochia. Strabo, XVI, 2. 6. II Macc. 4, 33.Manche phönicischen und syrischen Städte werden auf ihren Münzen als Asylstättenbezeichnet, s. H e a d, Greek. Num., Index IV, s.v. äauXo? und ispac; dauXou. Auch dasHeiligtum des Herakles bei den Anstalten zum Einsalzen von Fischen (Herod. II, 15)an der Nilmündung von Canobus ist hier zu erwähnen; denn sein Name wie die Oert-lichkeit lassen kaum zweifelhaft erscheinen, dass es ein phönicischer Tempel war.Herodotll, 113 bezeugt das Asylvecht des Tempels „Ig xö tjv -/.axacfuymv olxdxVjg öxeuövävftpcimcov £raßdXv)Tai. axiyiiaxa iepa, fecotnov S'.Souc: xö ä-stj), oüx egsaxi xouxou &cjjaa9m". DieTätowierung mit heiligen Zeichen ist ein semitischer Brauch ; er bezeichnet die Weihefür eine Gottheit, s. Lucian, De dea Syria 59. Agh. VII, 110. Z. 26 bezeichnet einarabischer Patron seine Clienten mit dem Abzeichen, das auch seine Kamele tragen.(Persönliche Mitteilung von de Goeje.)
156) Jäküt, s.v. Galsad und Fals; vergl. Wellhausen, Heidentum, 48 u. 50 [51 u. 53].
157) Vergl. den alten Vers bei Ibn Hisäm 58, 20, dazu Wellhausen, Heidentum,p. 103 [107]. Die Gründe, aus denen Wellhausen folgert, dass diese geweihten Kameleeine heilige Herde bildeten, die im heiligen Gebiet des Gottes weidete, sind nicht ganzausreichend. Die Erzählung inMuf addal-al- Dabbi, Amtäl al-'ardb, p. 19 zeigt, dass
sie bisweilen wenigstens bei ihrer alten Herde blieben. Das stimmt aufs beste mit denAngaben der arabischen Gelehrten überein.
158) Ihre Milch durfte z. B. nur von Gästen getrunken werden (Ibn Hisäm, p. 58).Aehnlich ist es, wenn die Heiligung bisweilen nichts weiter bedeutet, als dass ihr Fleischvon Männern, aber nicht von Frauen gegessen werden durfte, oder dass nur bestimmte